Wer erbt wenn die Töchter auf das Erbe verzichten?

4 Antworten

Wenn ein Ehepartner stirbt und den anderen Ehepartner hinterlässt stehen diesem ohne Testament 50% zu wenn Kinder aus der Ehe entstammen. 

Da kommt es auf den Güterstand an, in dem sie verheiratet sind aber wenn wir den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft annehmen, dann i.d.R. ja.

Wenn die beiden Kinder allerdings mit dem Hintergedanken, dass der Ehepartner 100% erhält verzichten, würde dass auch so passieren?

Die Kinder schlagen aus... wenn die keine Abkömmlinge haben und der Ehegatte keine Eltern, Geschwister (plus deren Abkömmlinge) oder Großeltern hat, dann erbt der Ehegatte rein gesetzlich alleine.

Verzichten die Kinder durch Vertrag mit dem Erblasser, dann werden sie so behandelt als hätten sie zum Zeitpunkt des Erbfalles nicht mehr gelebt. Alle anderen Verwandtschaftsverhältnisse müssten insoweit bestehen bleiben, Erbverzicht und Ausschlagung sind insoweit in ihrer Wirkung gut vergleichbar.

Die beiden Kinder aus der Ehe haben beide auch noch Kinder aus einer Ehe und der Verstorbene hat noch lebende Geschwister.

Dann müssen die AUCH alle ausschlagen. Sonst fällt denen halt eben die Erbschaft an. Erst den Kindern, dann den Eltern des Erblassers bzw. deren Abkömmlingen.

Es gibt besondere Umstände, bezieht eine Erbin gerade Transferleistungen, so kann sie das Erbe nicht ausschlagen.

Woher ich das weiß:Recherche

erst die Enkel und der Ehepartner bekommt nie 100 % solange noch "Nebengeräusche" des Erblassers in Form von dessen Eltern und Geschwistern existieren

da hilt ein Testament ungemein

Nein, wenn die erbberechtigten Töchter das Erbe ausschlagen, dann gehen die Enkel leer aus. Sie können nicht zugunsten ihrer Kinder (sprich der Enkel) verzichten. Sie können das Erbe nur annehmen oder ausschlagen.

anonym962x 
Fragesteller
 04.08.2023, 20:29

Das heißt der Ehepartner bekommt 100%?

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BeviBaby  04.08.2023, 20:30
Nein, wenn die erbberechtigten Töchter das Erbe ausschlagen, dann gehen die Enkel leer aus.

Wenn die Töchter ausschlagen, dann kommen als nächste Erben die Enkel in betracht. Durch die Ausschlagung der Kinder des Verstorbenen fällt den Enkeln als Kindeskindern des Verstorbenen die Erbschaft an.

Dann müssen die entsprechend ausschlagen bzw. die Eltern müssen für sie ausschlagen.

Sie können nicht zugunsten ihrer Kinder (sprich der Enkel) verzichten.

Doch, können sie.

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Ranzino  04.08.2023, 20:32

hä ? klar geht der Erbanspruch auf die Enkel über !

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