Wer würde hier das Nutzungsrecht am Grab erhalten?
Laut Friedhofssatzung folgt auf den Ehepartner das älteste Kind. A hat Kinder aus erster Ehe und wurde im Sarg beigesetzt (Einzelgrab). Ehepartner B hat ein Kind aus erster Ehe, das älter ist als das älteste Kind des zuvor bestatteten A. Wie geplant wird b nach dem Versterben in einer Urne im Grab von A beigesetzt.
Bekommt das Nutzungsrecht das älteste Kind von beiden, also das Kind von B, oder geht es an das älteste Kind von A, da das Grab für A praktisch gekauft wurde und er praktisch mit seinem Sarg auch den Löwenanteil des solchen belegt (weil Gräber, in denen nur Urnen sind, kleiner sind)?
1 Antwort
Ihr müsstet eigentlich von der Stadt nach dem Tod von A einen Bescheid über das Nutzungsrecht erhalten haben.
Zwei Möglichkeiten:
- Das Nutzungsrecht hat nach dem Tod von A das Kind von A erhalten: Dann ändert sich gar nichts.
- Das Nutzungsrecht hat B ehalten. Dann geht das Nutzungsrecht nach dem Tod von B an das älteste Kind. das wäre dann das leibliche Kind von B.
Vorschlag: Ihr erkundigt euch bei der Stadt und lasst gegebenenfalls etwas ändern.