man weicht vorher mit Öl ein. Aber so weit sollte man es gar nicht kommen lassen. Meiner ist immer sauber.

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hört sich nach einem älteren Herrn an.

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Berufstätigkeit und Girokontoeröffnung !!

Ehefrauen durften berufstätig sein, wenn es mit ihren Hausfrauen- und Kinderpflichten vereinbar war. Das wars leider selten, es gab keinen vollautomatischen Haushalt wie heute. Girokonten, die es ungefähr ab1965 gab, durften nur Leute eröffnen, die auch Einnahmen hatten, also keine Hausfrauen oder Studenten, etc. Wozu auch, es kam ja nichts rein und brauchte auch nichts abgebucht zu werden. Das war aber kein Gesetz, sondern die Banken wollten es so. War eine Frau berufstätig, konnte und musste sie sogar ein Girokonto haben, da brauchte sie auch keine Zustimmung des Mannes. Sparkonten konnten dafür alle Menschen haben. Meine Oma hat für mich in den 60er Jahren ein Sparkonto angelegt, da brauchte sie keine Zustimmung, weder von ihrem Mann noch meinem Vater.

Dass die Gleichberechtigung erst später in das Bürgerliche Gesetzbuch eingetragen wurde, hat etwas mit der Saumseligkeit des Herrn Adenauer zu tun. Aber nur, weil diese Eintragung erst später stattfand, galten die Grundgesetze trotzdem. Denn das Grundgesetz steht nunmal über allen anderen Gesetzen. Beim Grundgesetz wurde vereinbart, dass alle Gesetze bezüglich der Gleichberechtigung, die bis 31.03.1953 nicht gelöscht oder angepasst wurden, ihre Gültigkeit verlieren.

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Christen gehen in keine Synagoge. Also stimmt das nicht, was du behauptest.

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Versuchs mal mit einer Kur mit Symbio Flor.

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