Betrogen worden

JA 55%
NEIN 45%

11 Stimmen

WraithGhost  03.08.2024, 18:33

Welches Rechtsgeschäft hat Du getätigt?

Was war die Grundlage bzw. Objekt des abgeschlossenen Kaufvertrags?

Leon1990AA 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 18:33

Ware bestellt jedoch nicht erhalten

gromio  03.08.2024, 18:33

Worum genau geht es denn?

Leon1990AA 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 18:33

Ware bestellt jedoch nicht erhalten

gromio  03.08.2024, 18:35

Durch Dich Bezahlt oder nicht bezahlt?

Leon1990AA 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 18:42

Bezahlt !!

8 Antworten

NEIN

Ein Gerichtsurteil entscheidet, wer im Recht ist und nicht Du...


BlackyD961  03.08.2024, 18:33

Mh warum schreibst du dann "Nein", wenn weder du noch er die Antwort wissen kann?

Attraktion  03.08.2024, 18:52
@BlackyD961

Weil er rechtskräftig nicht betrogen wurde. Darüber entscheidet ein Gericht und nicht er, wer wen betrogen hat.

Es wird immer gesagt, dass die Gegenseite die Anwaltskosten zahlt, wenn man im Recht ist.

Nicht, wenn man im Recht ist. Das ist zunächst einmal nur (d) eine Einschätzung. Um auch Recht zu bekommen, musst du klagen. Dann bekommst du deine Kosten von der Gegenseite erstattet, wenn auch der Richter der Meinung ist, dass du Recht hast.


Leon1990AA 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 18:41

Ware bestellt jedoch nicht erhalten

wiki01  03.08.2024, 18:50
@Leon1990AA

Ja, und? Nur, wenn ein Gerichtsurteil jemandem Recht zuspricht, bezahlt die Gegenseite alle Kosten.

JA

Ja - mit Einschränkungen.

Wenn der Unternehmer inzwischen insolvent geworden ist, bleibst Du auf Deinen Anwaltskosten sitzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten
JA

Du hast nach fruchtlosem Ablauf der Lieferfrist, Anspruch auf Schadensersatz.
Dieser könnte enthalten:

  1. Natürlich den vergebens gezahlten Kaufpreis.
  2. Mehraufwand für Ersatzbeschaffung. Beispiel: du hast für den Drucker XY beim Schuldner einen Kaufpreis von z.b. 200 € vereinbart. Den Drucker gibst bei der Konkurrent jetzt nur noch für 220 €. Du hast auch Anspruch auf Erstattung des Mehrpreises von 20 €
  3. ggf. Zinsen, Porto etc.
  4. Rechtsverfolgungskosten z.b. Anwalt
  5. Eventuell sogar Umsatzausfall, falls Du wegen des fehlenden Druckers Deine Arbeit nicht machen kannst. Oder auch Erstattung der Handelsspanne, falls Du selbst Druckerhändler bist und nun selbst nicht liefern kannst. (Du wolltest den Drucker gleich weiterverkaufen für 250 €, dann hast Du auch Anspruch auf die Handelsspanne von 50€, dann muss der Weiterverkauf jedoch nachgewiesen werden, bloses Behaupten reicht hier nicht)
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
NEIN
Es wird immer gesagt, dass die Gegenseite die Anwaltskosten zahlt, wenn man im Recht ist.

Nur wenn du vor dem Richter auch Recht bekommst, oder die Gegenseite dies auch ohne Gerichtsspruch von sich aus übernimmt.