Betrogen worden
Hallo, An alle .
Ich hätte eine Frage.
Ich bin mir vollkommen sicher, dass ich im Recht bin, jedoch weigert sich der Verkäufer, den Kaufvertrag zu erfüllen.
Es handelt sich um ein deutsches Unternehmen.
Der Verkäufer ist gewerblich tätig und befindet sich bereits in Verzug, da ich ihn per Einschreiben informiert habe.
Wenn ich jetzt zu einem Anwalt gehe, muss dann die Gegenseite die Anwaltskosten zahlen, da sie ja im Verzug ist?
Es wird immer gesagt, dass die Gegenseite die Anwaltskosten zahlt, wenn man im Recht ist.
10 Stimmen
Welches Rechtsgeschäft hat Du getätigt?
Was war die Grundlage bzw. Objekt des abgeschlossenen Kaufvertrags?
Ware bestellt jedoch nicht erhalten
Worum genau geht es denn?
Ware bestellt jedoch nicht erhalten
Durch Dich Bezahlt oder nicht bezahlt?
Bezahlt !!
6 Antworten
Es wird immer gesagt, dass die Gegenseite die Anwaltskosten zahlt, wenn man im Recht ist.
Nicht, wenn man im Recht ist. Das ist zunächst einmal nur (d) eine Einschätzung. Um auch Recht zu bekommen, musst du klagen. Dann bekommst du deine Kosten von der Gegenseite erstattet, wenn auch der Richter der Meinung ist, dass du Recht hast.
Ja, und? Nur, wenn ein Gerichtsurteil jemandem Recht zuspricht, bezahlt die Gegenseite alle Kosten.
Ja - mit Einschränkungen.
Wenn der Unternehmer inzwischen insolvent geworden ist, bleibst Du auf Deinen Anwaltskosten sitzen.
Du hast nach fruchtlosem Ablauf der Lieferfrist, Anspruch auf Schadensersatz.
Dieser könnte enthalten:
- Natürlich den vergebens gezahlten Kaufpreis.
- Mehraufwand für Ersatzbeschaffung. Beispiel: du hast für den Drucker XY beim Schuldner einen Kaufpreis von z.b. 200 € vereinbart. Den Drucker gibst bei der Konkurrent jetzt nur noch für 220 €. Du hast auch Anspruch auf Erstattung des Mehrpreises von 20 €
- ggf. Zinsen, Porto etc.
- Rechtsverfolgungskosten z.b. Anwalt
- Eventuell sogar Umsatzausfall, falls Du wegen des fehlenden Druckers Deine Arbeit nicht machen kannst. Oder auch Erstattung der Handelsspanne, falls Du selbst Druckerhändler bist und nun selbst nicht liefern kannst. (Du wolltest den Drucker gleich weiterverkaufen für 250 €, dann hast Du auch Anspruch auf die Handelsspanne von 50€, dann muss der Weiterverkauf jedoch nachgewiesen werden, bloses Behaupten reicht hier nicht)
ja, wenn du im recht bist, er fristen nicht eingehalten hat (anmahnen mit fristsetzung) kannst du nen Anwalt beauftagen. Zahlt er dann, nur ohne die Anwaltskosten musst du diese nochmal seperat anmahnen und ggf. auch einklagen.
Alle Kosten musst du vorstrecken.
schwer zu sagen! wenn der Verkäufer nie die Absicht hatte zu liefernm ist es Betrug! sonst kann es auch "nur" Schlamperei sein.
Setz dem Verkäufer eine Frist von 7 Tagen. Irodukt liefern oder Geld zurück! Enes von beidem muss er in 7 Tagen schaffen
Ware bestellt jedoch nicht erhalten