Im Großen und Ganzen ist dein Schema schon korrekt, aber natürlich sehr knapp gehalten (ruhrgur hat dir ja bereits ein sehr gutes ausführliches Schema geschickt) und ein paar Details sind aus meiner Sicht etwas ungenau:
1.
Liegt ein Kaufvertrag vor. Liegt ein anderer Vertrag vor aus dem ein Anspruch entstehen könnte.
Das stimmt, vergiss aber nicht, dass Ansprüche nicht nur aus einem Vertrag entstehen können, sondern auch "aus dem Gesetz", siehe etwa deliktische Ansprüche oder GoA.
2.
A hat mit B einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen
Weitere prüfbare Punkte;
Prüfung der Geschäftsfähigkeit (Altersprüfung)
Form (Was ist damit gemeint)
Verbotsgesetz (Was ist damit gemeint)
Gute Sitten (Was ist damit gemeint)
Du kannst nicht zuerst sagen, dass der Kaufvertrag wirksam ist und dann Punkte prüfen, die zu einer Unwirksamkeit führen könnten.
Besser: Ein Kaufvertrag zwischen A und B liegt tatbestandlich vor. Frage, ob dieser wirksam ist -> Prüfung der von dir genannten Punkte.
3.
II. Ist der Anspruch durchsetzbar?
III. Ist der Anspruch untergegangen?
Normalerweise prüft man das andersrum, so ist es aber auch nicht falsch (für den Korrektor aber nervig!).
4.
II. Ist der Anspruch durchsetzbar?
Hier wird geprüft ob A die nötigen Mittel zur Zahlung der Kaufsumme zur Verfügung stehen.
Nein, das prüft man überhaupt nicht. Der Anspruch besteht auch, wenn A kein Geld hat.
Vielleicht willst du hier auf Unmöglichkeit (§ 275 I BGB) hinaus, Unmöglichkeit kann bei einer Geldschuld kann aber nie eintreten (außer im Insolvenzverfahren).
Übrigens: Wenn es um die Übergabe und Übereignung einer Sache gehen würde, könnte man die Unmöglichkeit zwar prüfen, allerdings nicht unter "Anspruch durchsetzbar", sondern unter "Anspruch untergegangen".
5.
III. Ist der Anspruch untergegangen?
Hier wird geprüft ob der Anspruch verjährt ist,
Nein, die Verjährung wird bei der Durchsetzbarkeit des Anspruchs geprüft.