Nur, wenn du weniger als 20 Stunden in der Woche arbeitest.
Du kannst deine Meinung weiterhin frei äußern, solange du nicht die Rechte anderer verletzt. So war es auch schon immer.
Er kann grundsätzlich die Miete rückwirkend mindern, sofern er den Schaden rechtzeitig an dich gemeldet hat. Das hat er hier ja anscheinend getan.
Dementsprechend sollte die Forderung vermutlich begründet sein, wenn du es genau wissen willst, musst du zum Anwalt gehen. Dass man aber mal Geld zurückgeben muss, ist eben Teil des unternehmerischen Risikos. Eventuell zahlt ja aber sowieso die Versicherung.
Ich würde mich zwar persönlich beleidigt fühlen, aber es ist keine Beleidigung.
Du kannst jede Straftat bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, normalerweise zeigt man Straftaten aber eher bei der Polizei an.
Als was? Als Flüchtlinge? Als ausländische Fachkräfte?
Aber generell schon.
Suizid ist für den, der sich umbringt, nicht strafbar. Das folgt allein schon daraus, dass die Tötungsdelikte in §§ 211 ff. StGB immer von der Tötung eines "anderen" Menschen reden.
Die Anstiftung und Beihilfe zum Suizid ist auch nicht strafbar.
Es ist aber strafbar, jemand anderen umzubringen, selbst wenn die Person es so wollte (die sogenannte Tötung auf Verlangen). Allerdings sind die Strafen da deutlich niedriger als beim Totschlag/Mord.
Nein, irgendjemand muss diese Arbeit ja machen.
Falls der Vertrag bereits zu diesem Monat gekündigt wurde (!), bist du meiner Meinung nach im Recht:
Auch bei einer minimal falschen Angabe in der Kündigung sollte es für das Fitnessstudio möglich sein, die Kündigung anhand der anderen Daten auf deine Person zurückzuführen. Und selbst wenn ihnen das nicht möglich wäre, müssten sie doch noch einmal nachfragen und die Kündigung nicht bestätigen, alles andere würde mMn gegen Treu und Glauben verstoßen.
Das kommt natürlich etwas darauf an, auf welcher Plattform du deine Profilbeschreibung mit KI machen willst.
Manche Plattformen werden es eventuell in ihren AGB verbieten, GuteFrage tut das aber z.B. nicht.
Rein rechtlich ist das kein Problem, der "Muttizettel" muss nicht in Schriftform sein.
Der Veranstalter muss das digitale Dokument aber nicht akzeptieren.
Hier kann das keiner wissen, alle Aussagen dazu wären reine Spekulation.
Wenn du ab November nicht als arbeitslos gemeldet warst, könnte das durchaus rauskommen. Die Frage ist aber, warum deinen alten Arbeitgeber das interessiert?
Nein, man würde die Klausur aber vermutlich für ungültig erklären, wenn das rauskommen würde. Das dürfte auch unabhängig vom Bundesland zulässig sein.
Ich empfehle dazu die Folge von "Mit offenen Augen" von Arte zu ihr.
Nee, die Person täuscht hier ja nicht einmal eine Behinderung vor.
Außerdem ist "ziemlich fett" auch eine Auslegungssache.
Abgesehen davon, dass du dich mutmaßlich gar nicht strafbar gemacht hast, wirst du morgen ja offenkundig wegen etwas komplett anderem befragt und nicht wegen des Tipico-Scheins.
Nicht alle Richter arbeiten Vollzeit als Richter, manche arbeiten nebenbei auch als Professor und sind dann logischerweise öfters in der Uni.
Außerdem können Richter viele Sachen auch im Home Office erledigen.
Ich würde dich nicht vom Selbstmord abhalten, aber nicht weil du Ausländer bist, sondern weil für mich jeder das Recht hat, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, egal ob er er Deutscher oder Ausländer ist.
Ich befürchte, dass dir hier niemand weiterhelfen kann. Ein Anwalt für Staatsangehörigkeitsrecht wird wohl die einzige Person sein, die weiterhelfen kann.