Ist es rechtlich erlaubt bei Gefahr Präventivmaßnahmen zu ergreifen? (Ich gebe euch unten ein Beispiel)

Es ist in keiner Situation erlaubt 60%
Es ist unter bestimmten Umständen erlaubt 40%

5 Stimmen

3 Antworten

Was in Form von Notwehr straffrei ist, das legt das Gesetz fest. Siehe §32 Absatz 2 Strafgesetzbuch:

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

“Präventiv“ darfst Du der anderen Person nichts tun. Dann bist Du der Straftäter und begehst in Deinem Beispiel Körperverletzung, also eine Straftat.

Der Angriff der anderen Person muss in dem Moment gegenwärtig sein. Die Person muss Dich in dem Moment also selber angreifen.

Für mich klingt das eher als wenn du vorsätzlich eine Straftat planst und dir hier dafür die Legitimation in Form eines Alibis beschaffen willst :-/

Einfach der anderen Person aus dem Weg gehn, fertig ;-)

Es ist unter bestimmten Umständen erlaubt

Präventivabwehr kann als rechtfertigender Notstand gerechtfertigt sein, aber nur unter der Voraussetzung, dass die in der Zukunft liegende Gefahr nur durch sofortiges Handeln abgewandt werden kann.

Bei deinem Beispiel liegt das nicht vor: Eine Anzeige bei der Polizei oder Abbruch des Kontakts mit der Person würde weitere Konfliktsituationen in der Zukunft effektiv verhindern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)