E-Scooter Kennzeichen abgelaufen?

1 Antwort

Hallo,

so lange der Versicherungsvertrag seitens der HUK nicht ausdrücklich bestätigt wurde, darfst Du keinesfalls fahren. Denn ohne bestehenden Neuvertrag ist es leider grundlegend eine Straftat nach §1 PflVG.

Aber selbst wenn der Vertrag seitens der HUK später mal bestätigt wurde, solltest Du immer noch nicht fahren. Denn die Nichtanbringung des Versicherungskennzeichens, wie auch eine nicht erfüllbare Vorzeigbarkeit der Versicherungspapiese sind auf Vorzeigeverlangen jeweils Ordnungswidrigkeiten.

Die grüne Plakette kannst Du jetzt auch schon mal sofort entfernen.

LG