Kann ich einen Gebrauchtwagen mit ungültiger Zulassungsbescheinigung Teil 1 anmelden?

2 Antworten

Um ein gebrauchtes Auto anzumelden, braucht du IMMER Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) UND Teil 2 (Fahrzeugbrief) !!! Diese Dokumente gehören zusammen. Wenn der Verkäufer nur ein Dokument hat, ist da etwas Faul! Ungültig gestempelt werden die Scheine (Teil 1) meistens bei der Abmeldung, das ist nicht schlimm. Du erhältst bei der Anmeldung ja einen Neuen Schein. Aber ohne Brief (Teil 2) ist keine Anmeldung möglich.

Sprich das beim Verkäufer an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Täglich damit zu tun :-)
Ich bekamm von meinen Verkäufer nur Zulassungsbescheinigung teil 1 als ungültig gestempelt 

dann soll der Verkäufer eine neue Zulbesch. 1 besorgen. wo ist das Problem