Kann ich einen Gebrauchtwagen mit ungültiger Zulassungsbescheinigung Teil 1 anmelden?
Ich bekamm von meinen Verkäufer nur Zulassungsbescheinigung teil 1 als ungültig gestempelt und das problem ist um ein auto zuzulassen braucht man teil 1 und 2 aber geht dass und wenn wenn wie bekomme ich mit den ungültigen zulassungsbescheinigung 1 wieder ein gültigen?.Nirgendswo wo im Internet sehe ich eine Lösung.
2 Antworten
Um ein gebrauchtes Auto anzumelden, braucht du IMMER Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) UND Teil 2 (Fahrzeugbrief) !!! Diese Dokumente gehören zusammen. Wenn der Verkäufer nur ein Dokument hat, ist da etwas Faul! Ungültig gestempelt werden die Scheine (Teil 1) meistens bei der Abmeldung, das ist nicht schlimm. Du erhältst bei der Anmeldung ja einen Neuen Schein. Aber ohne Brief (Teil 2) ist keine Anmeldung möglich.
Sprich das beim Verkäufer an.
Ich bekamm von meinen Verkäufer nur Zulassungsbescheinigung teil 1 als ungültig gestempelt
dann soll der Verkäufer eine neue Zulbesch. 1 besorgen. wo ist das Problem