Kann ich ungültigen Zulassungsteil 1 wieder gültig bekommen?
Letztens habe ich ein Auto gekauft aber das problem ist weil teil 1 der Zulassungsbescheinigung ungültig ist obwohl ein Kurzzeitkennzeichen habe frage ich mich wie soll ich es wieder gültig bekommen?.Denn bei mir in Hamburg steht auf der LBV Webseite nirgendwo wie ich teil 1 wieder gültig bekommen kann.Bei LBV steht wenn es beschädigt wurde und Diebstahl,verloren.In meinen Fall hat es einen Stempel auf Zulassungsbescheinigung 1 und das möchte ich wieder gültig bekommen.Aber das Auto steht in einer anderen Stadt.Wie soll ich es legal überführen?.
5 Antworten
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ungültig ist, wurde das Fahrzeug regelgerecht abgemeldet und ist damit nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Du benötigst die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ( Kfz-Brief) damit zur Zulassungsstelle und das Fahrzeug anmelden, dann bekommst du eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 ( Kfz-Schein) mit deinem Namen und deinen Kennzeichen.
Zur Überführung wird die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Kfz-Brief) nicht benötigt.
Den gültigen Teil bekommst du wenn du dein Auto richtig zulässt, im mom hast du ja nur kurzzeitkennzeichen. Und auch da gilt, aufheben, denn den brauchst du wenn du dein Auto mal abmelden oder stilllegen solltest
Ein KZK wird ja nur für eine Überführungsfahrt vergeben, nicht weil der Schein ungültig ist.
Oft ist ein KZK gar nicht nötig, wurde das überhaupt geprüft.
Das bekommst du erst wenn das Fahrzeug zugelassen wird ....
Aber darf man trotzdem so dass Auto überführen?.trodz ungültigen Zulassung teil 1