Kurzzeitkennzeichen personengebunden?

2 Antworten

Von Experte Scusselbudd bestätigt

Vom Kennzeichen her ist es an das Fahrzeug gebunden, so wie jedes andere Kennzeichen auch, es darf also (aus sich der Fahrzeugzulassungsverordnung) auch jeder damit fahren, der im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist.

Ob die Versicherung in Ihren Bedingungen etwas ausschließt, also eine Fahrerbindung oder ein Mindestalbert oder eine Mindesbesitzdauer der Fahererlaubnis, kannst Du nur in den Versicherungsbedingungen nachlesen, die zu Eurem Kurzvertrag gehören.

Auch für dieses Kennzeichen gibt es ja im Vorfeld eine EVB von der Versicherung und es darf jeder mit dem Auto fahren der auch bei der Versicherung als Fahrer hinterlegt wurde.
Sollte jedoch jemand einen Unfall bauen der nicht als Fahrer eingetragen war. Heißt es nicht automatisch das die Versicherung nicht trotzdem haftet, in den meisten Fällen genügt schon ein Anruf bei der jeweiligen Versicherung um den Fahrer nachtragen zu lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung