Wie läuft die Zulassung über Händler ab?
Hallo,
gestern haben wir zusammen ein Auto besichtigt und nach der Probefahrt war klar, dass wir es kaufen. Der Händler übernimmt für uns die Zulassung (Kurzzeitkennzeichen), damit wir es zügig überführen können.
Er meinte, er bräuchte nur die eVB-Nummer. Braucht er nicht auch eine Vollmacht etc. von uns? Denn die Versicherung läuft ja auf unseren Namen.
4 Antworten
soweit mir bekannt auch den Personalausweis und eine Vollmacht. aber das sollte er Vorrätig haben. Iban und eVB ist klar
Er braucht eine Vollmacht und deinen Personalausweis.
Braucht er nicht auch eine Vollmacht etc. von uns?
Nicht, wenn er sein Autohaus als Halter anmeldet.
Denn die Versicherung läuft ja auf unseren Namen.
Das macht nichts. Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein.
Aber die eVB-Nummer ist doch auf meinen Namen. Dann kann doch er nicht mit meiner Nummer auf meinen Namen ein Auto zur Überführung anmelden, oder?
Aber die eVB-Nummer ist doch auf meinen Namen.
Richtig. Deshalb bekommst du auch die Rechnung bzw. der Versicherungsbeginn wird auf den Tag der Anmeldung des KKZ gelegt, wenn du bei der gleichen Versicherung bleibst.
Dann kann doch er nicht mit meiner Nummer auf meinen Namen ein Auto zur Überführung anmelden, oder?
Stimmt, er meldet das auf seinen Namen bzw. das Autohaus an, gibt aber deine eVB an. Das ist für ihn keine Gefahr, da das KKZ ja automatisch nach 5 Tagen ausläuft und ihr dann das Auto an eurem Heimatort auf eurenNamen anmelden könnt. Für die Überführungsfahrt ist es sowieso völlig egal, wer da nun in den Papieren als Halter steht. Mehr dürft ihr mit einm KKZ auch nicht rumfahren als zur Überführung oder technischen Überprüfung.
Die Vollmacht würde für die endgültige Zulassung benötigt werden...
mit dem auto brauchen wir ca. 2 stunden bis zum verkäufer, geht doch auch per E-Mail oder?