eVB-Nummer zur Überführung?
Hallo,
ich möchte ein Fahrzeug, welches ich gekauft habe, überführen. Wenn ich eine Versicherung abschließe, die ich schon allein für die Überführung brauche, erhalte ich eine eVB-Nummer von der Versicherung.
Kann ich diese eVB-Nummer für die Überführung UND für die Zulassung auf mich (Halter) verwenden? Oder brauche ich dann eine neue Nummer, wenn ja wie?
3 Antworten
Du brauchst eine andere Nummer. Die bekommst du genau so wie die erste, nur musst du eben angeben, dass es nicht für ein Kurzzeitkennzeichen sondern für ein richtiges Kennzeichen ist.
Die eVB-Ü heißt doch nicht zur Überführung sondern zur Übermittlung: bei Kündigung und Wechsel des Versicherers z.B. wird eine eVB-Ü ausgestellt vom neuen Versicherer und direkt an die Zul.stelle übermittelt - also diese eVB-Ü erhälst du gar nicht zu sehen!
Die eVB-Nr. für ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung eines Fahrzeugs jedoch erhälst du von deinem Versicherer zur Vorlage bei deiner Zulassungsstelle und ja - für die endgültige Zulassung benötigst du einen separaten eVB-Nrn. Code vom Versicherer.
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Du brauchst dann eine neue Nummer, denn damit wird auch der Vertrag erstellt...
Bei der Versicherung anrufen, ist das einfachste...
Per Mail geht's auch, kann aber länger dauern..
Wie bekomme ich eine neue Nummer?