Auto zulassen nur mit teil 1 und 2 möglich?
Ich will mein auto nachdem kurzzeitkennzeichen richtig zulassen aber das problem ist das meine Zulassungsstelle sagt.
gültige Prüfbescheinigung über letzte Hauptuntersuchung (falls diese bereits fällig war), ggf. Nachweis über letzte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
Für die Erhebung der Kfz-Steuer ist bei der Zulassung des Fahrzeugs ein vom Halter ausgefülltes sepa-Mandat im Original vorzulegen
Das Auto was ich habe hat Tüv bis nächsten Jahr, und da ich vom Verkäufer nur Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 bekamm weiss ich nicht wo ich es sehe außer haufenweise Stempeln und auf Teil 1 einen sicherheitscode denn man rubbeln muss.Und muss ich kfz Steuer auch beantragen oder geht es nach der Zulassung?.
2 Antworten
Normalerweise sollte der Stempel auf der Zulassungsbescheinigung Teil1 bzw Fahrzeugschein reichen. Das Sepamandat liegt als Vordruck in der Zulassungsstelle aus und kann da von dir ausgefüllt werden.
Nein, auch Perso, eVB, und TÜV-Beleg, lese ich.
Warum überhaupt KZK, das ist doch meist gar nicht nötig für die eine Fahrt.
Allzeit gute Fahrt.