Reichen wirklich nur Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens?
Ich habe gelesen dass alles drinnenstehen sollte in der zulassungsbescheinigung 1 und 2 ob stempeln,Fahrzuegnummer zulassung und so weiter.Aber Wenn jch ein Gebrauchtwagen zulassen will brauche ich den Tüv Bericht Zettel oder reicht die Zulassungsbescheinigung 1 und 2 ?.Denn nirgendwo sehe ich auf beiden Teilen nicht,wann der nächste TÜV ist sondern nur Stempeln von Zulassungsbehörden.
2 Antworten
Nein. Du brauchst noch die eVb und eine Einzugsermächtigung für die Steuer. Zudem deinen Ausweis und je nachdem tatsächlich auch einen TÜV-Bericht.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing
Du musst alles mitnehmen.Kfz Brief, Zulassungsschein, Dein Ausweis mit anmeldung, TÜV+ASU Berichte.EVB. was braucht man gebr wagen zum ummelden?
Ummeldung Kfz: Unterlagen-Checkliste
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). ...
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein) und Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief)
- Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU)