Zulassung Master - Rechte - Bachelorarbeit noch immer nicht korrigiert?

Hallo zusammen,

ich habe gerade meinen Bachelor absolviert bzw. warte noch immer auf die Note meiner Bachelorarbeit. Zur Zeit studiere ich (an der gleichen Uni) mit einer bedingten Zulassung im 1. Mastersemester (bis das BA-Zeugnis nachgereicht wird).

Die Abgabefrist für das BA-Zeugnis ist der 30.06. Da die Note der BA noch immer nicht eingetragen wurde und die Erstellung des BA-Zeugnisses auch eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, werde ich diese Frist nicht einhalten können. Theoretisch war die Korrekturfrist für die Dozenten Ende Mai zu Ende. Auch habe ich meine Arbeit rechtzeitig abgegeben. Als ich bei meiner 1.Korrektorin nachgefragt habe, hieß es, dass sie mit der Korrektur noch nicht angefangen habe (das war vor 3 Wochen).

Meine Frage ist: Dieser Umstand ist nicht von mir verschuldet, da ich mich an meine Fristen bisher gehalten habe. Dafür, dass die Dozenten diese Frist nicht einhalten, kann ich leider nichts. Gibt es da irgendein Gesetz/Recht, das mir in diesem Fall eine spätere Frist gewährt? Bzw. wo kann ich diese Rechte nachlesen?

Ich habe bereits eine Mail an das Studienbüro geschrieben, die für die Masterstudiengänge und Zulassungen verantwortlich sind. Aber auch da habe ich noch keine Antwort bekommen und am Telefon immer nur AB

Vielen Dank schon mal!

Studium, Master, Recht, Bachelorarbeit, Zulassungsbescheinigung, Ausbildung und Studium
Anzeige wegen Auto unterschlagung ,weil der Brief noch beim Ex liegt

Hallo, ich habe ein Autod,as ich mit meinem Ex zusamm gekauft habe,ich stehe im Brief und im Schein und habe das Auto gehabt und gefahren. Nun haben wir seit Monaten Stress weil er nicht einsieht das Schluss ist .Er hat mir die Nummernschilder abgebaut.Polizei hat keine Anzeige entgegengenommen,da sie meinten das ist Zivilrecht(sie kennen uns schon ,da er nur terror macht). Nun ist er zu einer Aussendienststelle gegangen wo er die Polizisten kennt und hat da Anzeige gemacht wegen Unterschlagung des Autos. Darauf hin standen Polizisten vor der Tür ,den ich die Sache erklärt hatte und die meinten ok,,Zivilrecht. Da ich nun aber zu der anderen Wache musste wegen einem zettel für die Nummernschilder bis das geklärt ist,hat mich da der Polizist wie eine Schwerverbrecherin behandelt, meine Taschen durchsucht ,mir Schein und Schlüssel weggenommen und noch gesagt selbst schuld wenn ich die Versicherung bezahle.

Das Auto wurde konfiziert.

Der Witz ...die haben nur seine Aussage ,das er den Brief hat...findet ihn wohl selber nicht. Geht noch weiter aber das ist das Grobe. Habe das Auto gefahren ,auf mich versichert,und er braucht nur behauptenist seins?? Staatsanwältin sagt ,der der den Brief vorlegt,bekommt das Auto.??Bei der leigt der Fall.Der Dtaatsanwalt mit em ich vorher tele hätte nach Aktenlage entschieden... Kann das angehen??? Er will mir nur eins auswischen-Habe per sms von ihmD as das mein Auto ist,habe sms die belegen das wenn ich mit ihm rede er alles zurücknimmt.Zeugen wo er gesagt hatte ist mein Auto- (sein Stalking,bedrohung usw läuft schon über Anwalt.)

Zählt das garnicht?? Wie kann das angehen ,das er damit durchkommt,obwohl kein Brief vorzeigen kann?? Wieso haben sie meine Anzeige nicht aufgenommen wegen Nummernschilderklau und was passiert wenn er den Brief verloren hat.??? Ach schlüssel und Scvhein natürlich auch bei Polizei ,aber er hat die Nummernschilder...

Es geht hier echt nur noch darum das er nicht mit alles durchkommen kann...das Auto ist nur noch 600 Euro Wert aber durch krankes Kind usw grade darauf angewiesen

Vielen Dank für ihre Antwort Vilen Da

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Auto abmelden vor oder nach dem Verkauf?

Hallo,

Unser Auto liegt momentan wegen Motorschaden in einer Werkstatt. Da es sich nicht mehr lohnt dies reparieren zu lassen, haben wir uns überlegt den einfach zu verkaufen, statt verschrotten zu lassen.

Wir haben auch schon ein Käufer gefunden, der das gerne nächsten Mittwoch abholen kommt.

Ich habe spontan nach einem Termin bei der Zulassungsstelle für Dienstag gefragt.

Ist das in Ordnung oder müsste man das erst nach dem verkauf machen?

Was würde man tun, wenn der Käufer sich das doch anders überlegt und wir das Auto schon längst abgemeldet haben?

Und kriegen wir nach der Abmeldung eigentlich auch wieder unseren Zulassungsbescheinigung, damit wir das dem Käufer geben können?

Oder müsste man das dem Käufer nur dann geben, wenn der es selbst abmelden will?

Laut einem DEKRA Brief (Hauptuntersuchung) (ich weiß nicht ob das TÜV selbst ist. Hab noch keinen Führerschein, also bin ich da recht inkompetent), ist die nächste Hauptuntersuchung in April 2024, was genau nächste Woche wäre.

Können wir das auch einfach ignorieren?

Da wir das Auto ja sowieso nächste Woche verkaufen werden.

Müssen wir noch was anderes machen außer Abmelden oder vermittelt das die Zulassungsstelle der Versicherung auomatisch?

Also, quasi, abmelden vor / nach dem Verkauf und dem Käufer einfach nur noch Schlüssel geben und fertig ist. Und wir haben am Ende nur noch Kaufvertrag und das Geld.
Bzgl. Kaufvertrag, habt ihr da was was ihr empfehlen könnt?

Netterweise hat uns der Mechaniker noch ca. 3 Wochen Zeit gegeben, das Auto bei ihm stehen zu lassen.

Kurz nochmal:

  • Wäre es besser vor oder nach dem Verkauf das Auto abmelden zu lassen?
  • (Abgemeldet) was muss man dem Käufer alles für Papiere geben
  • (noch Angemeldet) " "
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