Zulassungsschein Teil 2 steht "Außerbetriebsetzung" nach Autokauf?

2 Antworten

Ja, das kannst Du. "Außerbetriebsetzung" heißt nichts weiteres als, dass der Wagen abgemeldet wurde. Um ein Fahrzeug anzumelden brauchst Du diese Dokumente:

  • Fahrzeugschein (Teil 1)
  • Fahrzeugbrief (Teil 2)
  • eVB-Nummer von der Versicherung
  • Ausweis von dem jenigen auf wen die eVB-Nummer generiert wurde
  • gültigen TÜV
  • und eventuell letzten HU(TÜV)-Bericht. Oft reicht es, wenn auf dem Fahrzeugschein (Teil 1) der Stempel vom nächsten TÜV gut lesbar ist.

Zur Zulassung mußt Du den sogar mit Teil II zusammen vorlegen. Außerdem verlangt die Zulassungsstelle eine EVB und den HU-Bericht ("TÜV"-Bericht).