Auto auch ohne letzte HU/TÜV-Bescheinigung anmelden möglich?
Folgende Situation: ich habe vor 2 Monaten ein Auto gekauft, das ich aber nun wieder verkaufen möchte. Der Vorbesitzer weiß nicht mehr, wo er TÜV machen lassen hat. Das Fahrzeug hat aber noch bis 2025 TÜV. Auf dem Fahrzeugschein bzw. Stilllegungsbescheinigung (Außerbetriebsetzung) steht auch das Datum zum nächsten TÜV. Aber kein Stempel, wo der gemacht wurde.
Ich selbst habe es mit dem TÜV-Bericht anmelden können, habe den aber verbummelt.
Ich habe bei der Zulassungsstelle in meiner Gegend angerufen, bei denen es hieß, dass zur Anmeldung die ZB Teil 1 mit der ZB Teil 2 dafür genügen würden, da TÜV bis 2025 ja auf der ZB Teil 1 steht. Im Internet steht aber mal so, mal so: also, dass sie genügen würde, aber auch nicht.
Oder führt echt kein Weg daran vorbei, den TÜV selber neu zu machen? Eine Prüfstelle ist bei mir um die Ecke.
Ich habe schon bei TÜV und DEKRA in der Käuferregion des Vorbesitzers angerufen, aber keine Infos, als wäre das Auto ein Geist. Bei der DEKRA liegt aber 2019 etwas vor, danach nichts.
2 Antworten
Es geht auch ohne, außer die Zulassungsstelle besteht auf den Bericht.
Grundsätzlich hängt das von der einzelnen Zulassungsstelle ab.
Bei einer auf der Vorderseite der ZBI eingetragenen Frist, die also "von Amtswegen" in den Schein eingetragen wurde, ist oft keine Vorlage einer HU Berichtes erforderlich.
Bei späterer HU, die mit Stempel eingetragen wurde, will die Zulassungsstelle i.d.R. einen HU Bericht sehen, weil der Stempelabdruck auch eine Fälschung sein kann.
Letztendlich bleibt es eine Einzelentscheidung der Zulassungsstelle
Was bedeutet das, „bei späterer HU“? Die HU war doch schon
kommt also immer auf die Stelle an? Dachte, das ist überall gleich geregelt