Ist es ok, wenn Dekra ein Gutachten für Felgen erstellt, anstelle mittels KBA-Nummer die ABE zu recherchieren oder darauf hinzuweisen?

Hallo, ich war mit meinem Auto (Honda Jazz GE2) bei Dekra zur HU. An dem Auto sind Felgen und Reifen montiert, die nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind. Ich wurde vom Prüfer gefragt, ob ich "etwas Schriftliches" zu den Felgen dabei hätte. Ich negierte dies, worauf er mitteilte, dass er in diesem Falle etwas anfertigen müsse, ansonsten wäre es ein erheblicher Mangel und durchgefallen. Ich antwortete, dass wenn es nicht anders ginge, es dann wohl sein müsse, ich aber momentan jeden Euro zweimal umdrehen muss. :-( Ich wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass das was "zur Eintragung" getan wird auch negativ ausfallen kann.

Das von ihm erstellte Gutachten wurde negativ abgeschlossen, da rechts vorne andere Muttern als bei den anderen Rädern montiert sind. Diese wurden in einer Werkstatt (scheinbar falsch) getauscht, nachdem vor ein paar Jahren eine Gewindestange rechts vorne brach. Im Rahmen des Gutachtens und der HU gab es keine anderen Mängel.

-> Gutachten negativ, somit auch HU mit erheblichen Mängeln. Kosten: knapp 120 Euro für das negative Gutachten + knapp 100 Euro für die negative Hauptuntersuchung. Wenn die Muttern getauscht wurden werden nochmal ca 50 Euro für die erneute Vorstellung zu Gutachten und HU fällig. -> Gesamt somit knapp 270 Euro.

Zuhause stellte ich nun nach Recherche fest, dass man die ABE einfach im Internet binnen Sekunden gratis abrufen kann.

Ich weiß nun, dass ich eine ABE mitführen muss. Es wurde in den 11 Jahren der Existenz des Autos mit diesen Felgen noch nirgends beanstandet, dass diese Felgen montiert sind oder nach der ABE gefragt - ich war mir dessen nicht bewusst. Ich kann mir vorstellen, dass Dekra rein rechtlich gesehen nicht auf den kostenfreien Abruf im Internet hinweisen muss - es gibt jedoch für mich eine rechtliche und eine serviceorientierte oder auch zwischenmenschliche Seite, die ich hier sehr schmerzlich vermisse. :-/

Meine Frage: Ist das geschilderte Verhalten von Dekra üblich oder sollte ich mich beschweren? Was würdet ihr tun?

Ich fühle mich gerade nach meinem Hinweis auf meine momentane finanzielle Not durch Dekra nicht ausreichend beraten und über den Tisch gezogen, da das Gutachten nicht nötig gewesen wäre? Ist es für Dekra nicht möglich anhand der KBA-Nummer auf den Felgen in deren System oder beim Kraftfahrtbundesamt direkt zu sehen, dass die Felgen für mein Auto (ohne erforderliche Eintragung im Fahrzeugschein) inkl der Reifen zugelassen sind?

Der Unterschied zwischen 100 (ohne das Felgenproblem) und nun 270 Euro ist für mich riesig. :-(

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Polizeikontrolle - Hauptuntersuchung seit 6 Monaten abgelaufen. Was muss ich nun mit dem Mängelbericht tun?

Nabend!

Folgendes Problem. Um erstmal alle zu beruhigen... ja, ich war bisschen zu blöd...

Ich habe mir vor 2 Jahren ein Gebrauchtwagen gekauft. Der Händler wollte mir die HU bei übergabe neu machen. Das war im November. Ich habe demnach immer damit gerechnet, dass ich genau bis dieses Jahr im November Tüv habe. Blöd von mir war, dass ich natürlich nicht auf den Fahrzeugschein geguckt hatte um dies zu prüfen.

Wie dem auch sei geriet ich am vergangenen Samstag in eine Polizeikontrolle, bei der festegestellt wurde, dass die HU nun schon seit 6 Monaten abgelaufen war. Dies wusste ich wirklich nicht. TÜV wollte ich demnächst aus dem Gedächnis heraus schon machen lassen.

Nun habe ich einen Mängelbericht bekommen mit dem Hinweis: abgelaufene HU 06/2015.

Der Beamte meinte zu mir, dass ich mich schnellstens um die HU kümmern solle! Natürlich werde ich dies machen. Er meinte zu mir, dass ich den Mängelbericht von einer Werkstatt/ einem Prüfer abstempeln lassen solle und diesen dann an die Zulassungsstelle schicken muss, bzw. diesen zur Wache bringen soll.

Bin ich in der Annahme richtig, dass ich nun die HU machen lasse, den durchschlag vom Mängelbericht mitnehme, der mir bestätigt wurde, dass die HU erneuert wurde und bringe diesen dann zur Zulassungsstelle/Wache?

Ich habe gerade versucht mich durchzulesen, doch da streiten sich offenbar die Meinungen. Die einen schreiben, dass ich den Prüfbericht und die Mängelkarte zur Zulassungsstelle schicken MUSS, die anderen sagen, da im Mängelbericht nur steht, dass die HU abgelaufen ist und dies der Mängel ist, dass der Stempel der Werkstatt/ des Prüfers ausreicht?

Hintergrund ist, dass ich die Hauptuntersuchung machen lassen werde, aber nicht von mir selbst. Mein Auto wird offiziell von einem Kumpel eingesammelt und der macht dann die Hauptuntersuchung in der Werkstatt seiner Familie und will mir dann, damit es so schnell wie nur möglich den ausgefüllten Mängelbericht zukommen lassen, damit ich diesen dann abgeben kann. Er selber wird mein Auto noch ein paar Tage fahren und dies nicht in unmittelbarer Nähe.

Was ist nun Phase?

Danke Euch!

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PKW TÜV abgelaufen, Strafe, Vorsatz - kann mir jemand helfen?

Ich wurde heute mit abgelaufenen TÜV angehalten und bin nun nach der Ansprache des Polizisten etwas verwirrt und frage mich nun, ob der mich einschüchtern wollte.

Ich bin 2 Monate über den TÜV und mir sind folgende Regelungen bekannt:

HU überzogen um folgenden Zeitraum (gilt für PKW, etc.): ...von 2 bis zu 4 Monaten 15 € ...von 4 bis zu 8 Monaten 25 € ...über 8 Monate 60 € 1

Nun fing der aber an von wegen, als wären 2 Monate ewigkeiten. 2 Monate sind 2 Monate in so einer Zeit fällt ein Auto nicht auseinander. Mir ist natürlich klar, dass es nach den gesetzlichen Regelungen eben 2 Monate zuviel sind, aber der Tat so, als wäre ich 2 Jahre drüber und als würde mein Auto gleich auseinander fallen.

Dann meinte er, dass es normalerweise jetzt den halben TÜV an Bußgeld kosten würde, also demnach wären das etwa 50€. Im Bußgeldkatalog steht allerdings "von 2 bis zu 4 Monaten 15 €" und in diesem Zeitraum liege ich ja.

Des weiteren sagte er dann, dass ich jetzt nochmal ne Freifahrt direkt nach Hause und dann zum TÜV hätte, aber das sei jetzt aufgenommen und wenn ich nochmal erwischt werden würde, dann wäre das Vorsatz und dann würde es den ganzen TÜV an Bußgeld kosten, was dann ja demnach etwa 100€ wären.

Er verglich die Bußgelder immer mit den TÜV gebühren, vermutlich um deutlich zu machen, dass es sich nicht lohnt zu überziehen.

Nun gut nach seiner Ansprache würde das folgendes bedeuten: 2-4 Monate drüber ohne Vorsatz etwa 50€ 2-4 Monate drüber mit Vorsatz etwa 100€

Im Bußgeldkatalog steht allerdings ganz klar:

...von 2 bis zu 4 Monaten 15 €

Von erhöhten Strafen bei Vorsatz ist da nirgends die Rede.

Nun würde mich eben mal interessieren, wie ich das verstehen kann und ob es erhöhte Strafen bei Vorsatz überhaupt gibt, denn davon habe ich noch nie was gehört und sowas steht eben auch nicht im Bußgeldkatalog.

Und eben auch seine Aussage, dass es ohne Vorsatz schon den halben TÜV (also etwa 50€) kosten würde kann ich nicht nachvollziehen.

Ich wollte einfach nur das der endlich abhaut und mich in Ruhe lässt, denn es war heute halb eins in der Nacht und der war sowas von unfreundlich und sch*** drauf, dass ich einfach kein Nerv hatte, dass die ganze Aktion noch größer wird, aber jetzt Stelle ich mir eben schon die oben genannten Fragen.

Ich bin für jede Antwort dankbar.

gruß knufff


Nachtrag: Da ich ja nun erst Montag zum TÜV kann, wie ist es dann wenn ich jetzt am Sonntag noch fahre und angehalten werde, da er ja sagte, dass es nun "vermerkt" sei und es dann wegen Vorsatz teurer würde?

Eigentlich doch auch nur die 15€ oder?

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