Erlaubte Rädergröße mit Gewindefahrwerk?
Hallo,
in der Zulassungsbescheinigung meines Golfs steht, dass ich Räder mit der größe 175/70 R 13 fahren darf. In der Betriebsanleitung sind zudem zwei weitere Größen vermerkt.
An meinem Auto ist ein Gewindefahrwerk von TA Technix verbaut (EVO GWVW02)
Im Teilegutachten steht, dass keine Bedenken gegen Verwendung aller serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen bestehen.
Dürfte ich nun theoretisch auch größere Felgen fahren, so wie sie in der Betriebsanleitung stehen? Bzw. darf ich vielleicht sogar noch ganz andere Größen fahren?
Müsste ich diese trotzdem vom Tüv eintragen lassen? Falls ja macht man sowas einfach bei der nächsten HU?