Erlaubte Rädergröße mit Gewindefahrwerk?
Hallo,
in der Zulassungsbescheinigung meines Golfs steht, dass ich Räder mit der größe 175/70 R 13 fahren darf. In der Betriebsanleitung sind zudem zwei weitere Größen vermerkt.
An meinem Auto ist ein Gewindefahrwerk von TA Technix verbaut (EVO GWVW02)
Im Teilegutachten steht, dass keine Bedenken gegen Verwendung aller serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen bestehen.
Dürfte ich nun theoretisch auch größere Felgen fahren, so wie sie in der Betriebsanleitung stehen? Bzw. darf ich vielleicht sogar noch ganz andere Größen fahren?
Müsste ich diese trotzdem vom Tüv eintragen lassen? Falls ja macht man sowas einfach bei der nächsten HU?
2 Antworten
Der Wortlaut ist doch klar und deutlich: ja, alle serienmäßigen, alles andere wegen der Kombi mit dem Fahrwerk eintragungspflichtig.
Dafür gibt es die COC, in denen die passenden Felgen aufgelistet sind. Der Anrollumfang des 195/55 ist zu groß; 195/50 R 15 passt perfekt.
Das heißt ich dürfte mit 195/50 R 15 zum Tüv fahren und müsste dann nur das coc Dokument vorlegen?
Besser: Wenn es Original VW-Felgen sind, die man damals als Extra bestellen konnte, dann darfst Du die einfach fahren.
tüv brauchst du in der regel immer wenn du größere räder fährst, die würden ja auch nicht im fahrzeugschein stehen. wenn du serie 13" hast nehm ich an du fährst 2er oder 3er golf?
3er golf is normal 16", des haben die meisten. 17" geht auch - bei 18" musst auf jeden fall schauen wegen radkästen.
Aber was bedeutet denn genau serienmäßig?
In der Zulassungsbescheinigung steht eine Größe.
In der Betriebsanleitung des Autos stehen 2 weitere.
Dann gibt es sogar noch andere Größen die damals am Golf 2 verbaut wurden, zumindest bei Sondereditionen wie z.B. dem Fire & Ice (195/50 15 bzw. 195/55 15)