TÜV seit 10 Monaten abgelaufen...aber?
Das Auto hat gestern den TÜV nicht bestanden hat jedoch 1 Monat Zeit bekommen die Fehler zu beseitigen....ist es erlaubt nun diesen Monat den Wagen zu benutzen?
8 Antworten
Du bist mehr als 2 Monate drüber und das Fahrzeug hat noch immer keine HU bestanden.
Daher fährst du aktuell ohne HU herum und hast auch mit den entsprechenden Konsequenzen bei einer Verkehrskontrolle zu rechnen.
Nach Ablauf der zwei Jahre leider nicht mehr. Nur die Fahrten von und zur Werkstatt sowie von und zur Prüfstelle sind "frei".
Absonsten kostet es etwas, wenn Du angehalten wirst: 60 Euro plus 1 Punkt in Flensburg.
In den vier Wochen, die Du jetzt Zeit hast, brauchst Du nur die Mängel zu beseitigen/beseitigen zu lassen, die im Prüfbericht stehen. Die Nachprüfung ist daher auch preislich günstiger als die Hauptuntersuchung, die das Auto im ersten Anlauf versägt hat.
Du hast aber einen Prüfbericht mit "erbeblichen Mängeln" und dem Vermerk "Die Prüfplakette konnte nicht zugeteilt werden" (oder soinngemäßer Vermerk).
So lange da nicht Verkehrsunsicher im Bericht vermerkt ist .
Auto ist versichert TÜV Mängelbericht ist da damit darf man fahren und das max.4 Wochen bis dahin muss der TÜV da sein oder neuer Bericht vorliegen .
Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist. Sie ist 20 % teurer als die normale HU.
Die Nachfrist bedeutet nur, dass du, wenn du nicht innerhalb von vier Wochen die Nachuntersuchung machen lässt, nochmal die komplette Prüfgebühr bezahlen musst.
Solltest du von der Polizei erwischt werden, zahlst du Strafe und kassierst bei 10 Monaten einen Punkt. Bei einem Unfall kann es zusätzlich Ärger mit der Versicherung geben.
Abgelaufen bleibt abgelaufen, die HU Frist verlängert sich nicht durch eine nicht bestandene HU.
Sprich, wirst Du morgen angehalten ist das egal, ob Du mittlerweile eine nichtbestandene HU vorweisen kannst oder ob Du gar nicht da warst.
Er war beim TÜV dann ist das nicht mehr fällig da Mängelbericht vorhanden ist .