TÜV bis Februar kann ich es noch anmelden?

8 Antworten

Zum Anmelden muss das Fahrzeug eine gültige HU haben. Bedeutet also, dass du mit HU02/13 das Fahrzeug noch diesen Monat anmelden kannst. Du solltest dann aber bald zur HU vorstellig werden, da bei mehr als 2 Monaten Überschreitung (also ab 05/13) ein Verwarnungsgeld von 15€ und eine um 20% erhöhte HU-Gebühr fällig wird. Also spätestens im April zum TÜV, DEKRA, FSP, GTÜ... Es wird auch NICHT mehr rückdatiert, d.h. im April gibt´s die Plakette bis 04/15. Hab ich mit meiner Kiste bewusst so gemacht, wäre im Dez 12 drangewesen, hab jetzt im Februar neue Plakette bis 02/15 bekommen. Alles so korrekt und völlig legal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ-Meister
RosannaLena  17.02.2013, 17:37

Du, dazu habe ich mal eine Frage. Ist das neu, dass es nicht mehr rückdatiert wird. Das heißt, wenn das Fahrzeug jetzt im April 13 zur TÜV fällig ist und ich fahre erst im Juni zur TÜV, ist die nächste Fälligkeit Juni 2015? Denn das war letztes Jahr noch nicht.

Ich sehe gerade, der BrilleFielmann schreibt, dass rückdatiert wird. Was stimmt denn nun? Oder ist das ohne rückdatieren jetzt erst seit 2013 neu???

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theoretisch ja, aber du musst sowieso hin, mach es jetzt und hast eine sorge weniger.

Du kannst jederzeit zum TÜV gehen - wenn Du erst im Mai gehenwürdest (wäre eine Ordnungswidrigkeit) dann würdest Du trotzdem nur bis Feb. 2015 TÜ V bekommen.

siola55  17.02.2013, 17:10
...wenn Du erst im Mai gehenwürdest (wäre eine Ordnungswidrigkeit) dann würdest Du trotzdem nur bis Feb. 2015 TÜ V bekommen.    

Leider falsch, das war einmal... die drei Punkte sind da wohl zutreffend! Wer zu spät kommt, den bestraft der TÜV !!! Überzieht ein Halter seinen Termin um mehr als 8 Wochen, wird eine "erweiterte Hauptuntersuchung" fällig, welche dann 20% mehr kostet ! ! !

Gruß siola

PS: Ohne Brille wär das nicht passiert!!!

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RosannaLena  17.02.2013, 19:42
@siola55

Und rückdatiert wird auch nicht mehr! Wenn er im Mai zum TÜV geht, geht der neue TÜV bis Mai 2015 und nicht bis Februar 2015. Ich habe gegoogelt.

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Zum wieder anmelden muss der Wagen zwingend noch mindestens drei Monate TÜV haben. Bis Ende Februar solltest du dann beim TÜV gewesen sein.

maikel196  12.06.2013, 12:15

leider falsch !! wenn tüv 3/2013 kannst du am letzten tag im märz zulassen gehen

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Kannst du noch anmelden. Kann aber sein, dass sie dich auf den TÜV hinweisen.