TÜV 6 Monate abgelaufen Strafzahlungen beim TÜV?
Mein TÜV ist seit 6 Monaten abgelaufen ich bin in diesem Zeitraum nicht mit dem Auto gefahren muss ich ein TÜV jetzt Strafe zahlen da der TÜV schon lange abgelaufen ist? Das Fahrzeug war in dieser Zeit nicht abgemeldet Danke im Vorraus
4 Antworten
ja der TUV wird ca. 20 Euro mehr verlangen und wenn du Pech hast meldet er das der Polizei. Du hast keinen beweis dass du das Auto in der Zeit nicht "bewegt" hast
Warum sollte ein wirtschaftliches Unternehmen seine Kunden an die Polizei verpfeifen?
Es würde übrigens nicht der Fahrer den Beweis erbringen, sondern die Polizei.
Ansonsten kannst du mir mal meine 50€ zurückgeben, solange du mir nicht beweisen kannst, dass ich dir niemals 50€ gegeben habe.
nun sieh das von der Warte. Der TUV stellt fest dass Fahrer Straftat begangen hat. Wenn er es vertuscht macht er sich selbst strafbar. Spätestens beim Landratsamt bzw Stadtverwaltung sehen die dass TUV 1/2 Jahr überzogen wurde und fragen nach. Schon hat der TUV die A karte und der Fahrer ein Verfahren am Hals
Den TÜV zu überziehen ist aber weit entfernt von einer Straftat.
Desweiteren ist man nicht verpflichtet irgendwen anzuzeigen, nur in ganz bestimmten Fällen. Selbst wenn der Kunde besoffen auf den Hof fährt, müssen sie dagegen nichts machen.
Der Wagen kann übrigens auch 6 Monate angemeldet in einer Garage stehen ohne TÜV.
Die GebOSt sieht dafür eine Ergänzungsuntersuchungsgebühr von 20% des HU Preises vor.
Die 20% sind aber nicht auf dne GEsamtpreis gerechnet, sondern nur auf den reinen HU Preis , also was die HU ohne den AU Teil kostet.
Beispiel:
HU kostet 74 EUR (wenn die AU einer Werkstatt vorliegt), dann sind die 20% = 14,80 EUR
Wenn die HU incl der AU 100 kostet, dann sind es zusammen 114,80 EUR
Eine Meldung an die Polizei oder an die Zulassungsstelle oder sonstige Behörden erfolgt nicht, eine Rückdatierung der Plakette auch nicht.
Du erhälst bei bestandener HU volle 24 Monate neue Frist (bezogen auf Kfz unter 3,5t)
Der TÜV hat überhaupt keine Berechtigung irgendwem Strafen aufzubrummen. Das einzige was sie tun werden, ist nur 1 1/2 Jahre TÜV zu geben.
Die HU Gebühr erhöht sich um 20% für Ergänzungsuntersuchung nach GebOSt, eine Fristrückdatierung gubt es nicht mehr, es gibt dafür volle Laufzeit.
...und das ist gut so.
http://www.t-online.de/auto/recht-verkehr/id_61045810/hauptuntersuchung-ueberziehen-das-kann-teuer-werden.html