Ja, dürfen sie. Auch ein Besucher der Straße ist ein Anlieger, also auch jemand, der dort zum Arbeiten kommt.

Wir haben hier das selbe Problem, ebenfalls Pflegedienst mit mindestens 30 Autos.

Hier hat man das unproblematisch gelöst, die Stadt hat dem Besitzer genehmigt, das Grundstück vor dem Haus zu pflastern und so Stellplätze zu schaffen und einige Mitarbeiterinnen nehmen die Fahrzeuge mit nach Hause

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Nein, er hat keinen Vorrang und muss absteigen , dann sein Rad schieben.

§ 26 StVO Fußgängerüberwege

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

eindeutig geregelt:

  • zu Fuß Gehende (früher Fussgänger, zwischendurch Fussgänger*in oder Fussgänger*ens)
  • Fahrende von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen

Fahrradfahrer*innen, Fahradfahr*ens oder Fahrrad Fahrende sind nicht aufgeführt

Hatte ich eigentlich schon gesagt, dass mich dieses Gendern ankotzt? Wer hat das eigentlich in die Verordnungen gebracht ???

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Geh mal davon aus, dass viele den Winter nutzen, um ihr Krad in die Inspektion zu bringen.

Ob ein Hol- und Bringdienst kostenlos oder überhaupt möglich ist, musst du da mal erfragen.

Ich denke, Du wirst dafür etwas bezahlen müssen.

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Ich würde nur auf Anfrage "Haben Sie einen Führerschein" mit nein antworten und gut.

Den Genuss von BTM würde ich keinesfalls angeben.

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Hattest DU nicht den Auftrag gegeben, die Querlenkerlager zu überprüfen ???

Wenn man keine Scherenbühne mit Achsspieldetektor (wie der TÜV / DEKRA sie benutzt), hebt man das Auto an der Vorderachse frei, Deine Werkstatt hat vermutlich eine Zwei-Säulenbühne wo die Räder frei hängen.

Zur Prüfung ist es durchaus üblich, einen Montierhebel dazwischen zu stecken und damit das Lager zu verschieben. Dabei geht das dann auch schonmal ganz kaputt, weil es vorgeschädigt ist.

Mach einfach zwei neue rein.

Ich persönlich würde zwei komplett neue Querlenker nehmen, denn die anderen drei Lager sind ja auch nicht mehr neu und so hättest Du gleiche alle drei Lager (je Seite) neu. der Tausch eines kompletten Querlenkers geht schneller, als beim alten noch die Lager aus- und einzupressen.

Ausnahme VW, die haben Querlenker-Innenlager, die kann man einzeln tauschen, ohne den Lenker auszubauen,

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Der Roller muss eine Betrieberlaubnis haben, das kann eine "Allgemeine Betrieberlaubnis" nach nationalem deutschen Recht sein oder ein "Certificate of Conformity" aufgrund einer EG-Typgenehmigung / EG-Betriebserlaubnis, als auch eine Einzelbetriebserlaubnis.

Ohne Papiere keinen Roller kaufen, das CoC bzw die ABE als Duplikat vom hersteller kostet i.d.R. schon um die 130 EUR, wenn man die denn überhaupt bekommt.
Eine Vollabnahme nach §21 StVZO liegt bei ca 250 EUR, da ist dann der Punkt, dass sich das oft nicht mehr lohnt.

Wenn das ein 45 km/h Roller ist, muss er für den Bruder gedrosselt werden, Drosselsatz liegt bai ca 100 bis 150 EUR, die Abnahme durch TÜV / DEKRA bei ca 50 EUR.

Wenn auf 25km/h umgerüstet darf das nicht "umschaltbar" sein, es gibt nur eine Betriebserlaubnis und eine Ausführung, wenn 25, dann musst Du auch so damit fahren.

Lass den Bruder lieber Klasse AM machen, das ist nicht viel teurer, als wenn ihr den Roller drosselt und danach wieder entdrosselt.

25km/h, da kannst Du besser e-Bike fahren.

Für die Versicherung ist er ausschlaggebend, wie alt der jüngste Fahrer ist.

Unter 23 Jahre, manche Versicherungen geben 21 Jahre als Grenze liegt eine Rollerversicherung um die 80 bis 100EUR im Jahr, wenn alle Fahrer älter sind, kostet das nix, ich zahle für meinen 50ccm Roller 36 EUR im Jahr bei der HUK.

Dazu einfach bei der Versicherung anmelden (bei der HUK mache ich das online, überweise die Kohle und bekomme das Kennzeichen zugeschickt), Du kannst das aber auch bei einer Versicherung vor Ort machen.

Die Rollerversicherung bleibt immer konstand, die hat keine SF Stufen, wie beim Auto.

Versicherung gilt immer bis zum 28. bzw 29. Februar, am 01.März beginnt das neue Versicherungsjahr und es gibt ein neues Kennzeichen.

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Ich kam zu einem Verkehrsunfall, bei dem jemand auf einer breiten Bundesstraße bei Gegenverkehr überholt hat. Dabei hat er ein entgegen kommendes Auto mit dem Aussspiegel am Aussenspiegel berührt.

Die Fahrerin des entgegenkommenden Autos hat daraufhin das Lenkrad verissen und ist in einen entgegenkommenden Geländewagen geschleudert.

Fahrerin und Beifahrerin waren sofort tot, das 10-jährige Mädchen vom Rücksitz habe ich mit einem zufällig vorbeikommenden Notarzt reanimiert.

Das ist uns leider nicht gelungen, so blieb mir nur noch das schließen der Augen und erfolglos aufzugeben.

Das ganze ist jetzt 21 Jahre her und ich habe eine 31-jährige Arbeitskollegin, die heute so aussieht, wie das Mädchen wohl heute aussehen könnte, das erinnert mich hin und wieder daran.

Der Unfallverursacher hat Fahrerflucht begangen. Ein Lkw-Fahrer, der das beobachtet hatte, hatte damals über CB-Funk einem Kollegen Bescheid gegeben, der ca 2km vor ihm war. Dieser stellte seinen Sattelzug quer und hat den flüchtigen Fahrer stellen können.

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Nein

Soll man denn noch ein zusätzliches Auto kaufen, wenn man mal alleine fahren will / muss ?

Wie umweltfreundlich / nachhaltig soll das dann sein ?

Ich kaufe mir doch ein Fahrzeug für alle Zwecke.

Wenn ich mich für ein SUV entscheide, dann

1) Weil ich eine hohe Zuglast brauche

2) Weil ich auch mal Frau und zwei Kinder mitnehmen muss.

3) Weil ich beruflich viel im Kofferraum transportieren muss

Sicher gibt es Fahrten, die ich alleine unternehme, ggf nehme ich von einem anderen Punkt dann jemanden mit, den ich abhole und wieder zurückbringe.

Es macht aber keinen Sinn, sich für die "Alleinefahrten" ein zusätzliches Fahrzeug zuzulegen.

Trotz SUV, vor Jahren auf Wunsch grüner Regierung ein Benziner, weil Diesel ja soooo schlimm ist (EURO6 Diesel sind abgastechnisch sauberer, als die Luft, die der Wagen zum Verbrennen ansaugt), fahre ich im Sommer mit dem Rad oder mit einem Roller zur Arbeit, dann steht das SUV.

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Nein, das stimmt nicht, Deutschlandweit beträgt die Anzahl Elektroautos ca 2-3%.

Durch Wegfall der Förderungen ist das E-Auto unatraktiver gewirden und die Verkaufszahlen sind rückläufig. Aufgrund schlechter Erfahrungen von Leuten mit E-Autos wechseln viele nach Leasingablauf auch wieder zurück zum Verbenner.

Siehe z.B. dass auch ein großer Auto-Vermieter sich davon abwendet.

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Die Unfälle passieren nicht auf den Strecken, wo kein Tempolimit ist, sondern i.d.R. in den Baustellen oder an Stauenden.

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Irgendwie bist Du verblendet.

Das E-Auto ist die größte Umweltsünde, die man je erfunden hat, fängt bei der Produktion an und wird bei der Entsorgung aufhören.

Aber zu Deiner Frage: ich selbst fahre nachhaltig einen 15 Jahre alten Verbrenner, kann Dir aber aus den Erfahrungen meines Bekannten und Geschäftfreundeskreis berichten.

Das E-Auto wird i.d.R. als Firmenwagen gekauft, weil es finaziell akttraktiv ist und in der Firma i.d.R. eine große PV Anlage vorhanden ist. Reichweite für Geschäftskundentermine reicht i.d.R. aus, für weitere Strecken oder Urlaubsfahrten wird dann der Diesel genutzt.

Bekannte, die ein E-Auto haben berichten von "mache ich nur, weil Leasing günstig, vor Garantieende muss das Dingen weg" bis zu "keiner wollte den Inzahlung nehmen".

Reichweite im Lieferdienst reicht nicht, Zwischenladung erforderlich, wenn Leasing zu Ende, wieder Diesel.

Beim EURO6 Diesel ist die Partikelanzahl des Abgases übrigens zigfach geringer, als die der Umgebungsluft, die der Wagen vorne ansaugt. (Habe ich selbst gemessen)

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Alles gut, was meinst Du mit wie viel Nm die das in der Werkstatt anballern ....

Besser 10 Nm mehr als zu wenig.

Geh davon aus, dass Du nach 50 km trotzdem noch die eine oder andere Schraube nachziehen kannst.

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Meine Antwort bleibt auch die selbe:

Das CoC Papier ist die Betriebserlaubnis !

Es gibt drei Arten einer Betriebserlaubnis für einen zulassungsfreien Roller

1) Roller der nationale Genehmigung hat "ABE Allgemeine Betriebserlaubnis" Der hat eine Betriebserlaubnisnummer nach dem Muster F1234

2) Roller der internationale Genehmigung, also eine EG-Typgenehmigung hat, der hat auch eine Betroeberlaubnisnummer nach dem Muster e13*2008/0023*12 (siehe Typschild)

3) Eine nationale Einzelbetrieberlaubnis (Eizelgenehmigung)

In diesesm Fall hat Dein Roller eine EG-Typgenehmigung und als Nachweis dazu das Certificate of Conformity. Ich würde die allerdings nur als Kopie mitführen und das Original zu Hause abheften, wenn das CoC wegkommt, bekommt man vom Hersteller schlecht oder nur gegen recht hohe Gebühr ein Duplikat.

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Du bekommst den reelen Schaden ersetzt.

Beispiel:

Wiederbeschaffungswert vor dem Schaden den Deine Schwester hatte 5000EUR, Schaden 8000EUR, Restwert 1000EUR, dann hat Deine Schwester die Differenz zwischen dem damaligen Wbw und dem Rw bekommen, also 4000EUR.

Wenn sie nichts repariert hat, ist der neue Wiederbeschaffungswerrt der alte Restwert, also 1000EUR.

Heute ist Dir jemand reingefahren, der Schaden ist 2000EUR, der Wiederbeschaffungswert 1000EUR; also wieder ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Restwert wird wieder ermittelt, Du bekommst dann die Differenz zwischen den jetzigen Wbw (1000EUR) und dem neuen Restwert.

Der kann sogar höher als der Wbw sein, je nach dem, was jemand in der Restwertbörse dafür bietet.

U.U bekommst Du nichts, ja nachdem was als Restwert rauskommt.

Darum ist es auch so wichtig, dass man nach fiktver Abrechnung und Selbstreparatur das reparierte Auto begutachten läßt, damit man die Reparatur nachweisen kann

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Nein, Du hast keine Betrieberlaubnis!

Wie Du selbst festgestellt hast, ist inder ABE die Auflage der Änderungsabnahme nach §19(3) gefordert, kommst der diesem nicht nach erlischt die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges durch den Umbau.

***********************

Siehe §19(3) Satz 1

3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

1.

für diese Teile

a)

eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder

b)

der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist

und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder

********************

Ich weiß nicht, warum Du diese (vorgeschriebene) Abnahme scheust.

Die Auflagen Kx (Karosserieumbau) sind i.d.R. nicht notwendig, meist passt es trotzdem. Die Abnahme kostet ca 75 EUR

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Nein, darfst Du nicht !

Siehe §53 Abs 3 StVZO

(3) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es für die Rundumwirkung erfordert, mehreren Warnleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein:

1.

Kraftfahrzeuge sowie Anhänger, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

2.

Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge sowie Anhänger der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind,

3.

Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind,

4.

Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind.

Je ein Paar Warnleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Warnleuchten für blaues Blinklicht.

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Kurzzeitkennzeichen bekommst Du ohne gültige HU nur für Fahrten zur Erlangung der HU. Die Fahrten dürfen nur im Breich des Ausgebenden Zulassungsbezirkes und seiner angrenzenden Nachbar-Zulassungsbezirke durchgeführt werden.

Du könntest jetzt das Kurzzeitkennzeichen bei einem Landkreis in grenznähe holen, damit das Fahrzeug nach (D) holen und in diesem Zulassungsbezirk die HU durchführen lassen, sobal diese bestanden ist, fällt die Auflage, die die Fahrten auf die o.g. Zulassungsbezirke beschränkt weg.

Keine Regelung ohne Ausnahme.

Da eine solche Situation nicht der Regelfall ist, kannst Du ja auch bei Deiner Zulassungsstelle nachfragen, ob man diesbezüglich eine Ausnahmegenehmigung erlangen kann.

Ansonsten kannst du auch eine Werkstatt in Deiner Nähe beauftragen, dass diese das Fahrzeug mit rotem Kennzeichen überführt.

Oder Du holst es mit einem Autotrailer ab. Auch ADAC Rückholdienst wäre noch eine Option.

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