Ich habe mein LKW Führerschein 1994 gemacht und bis 2000 gefahren. Habe bisher noch keine Module gemacht . Kann ich Sie jetzt machen ohne Probleme?
Hallo , wie oben beschrieben habe ich meinen LKW Führerschein ( Klasse 2 ) 1994 gemacht. Habe gewerblich bis 2000 LKW gefahren. Bin jetzt 55 Jahre und meine Klasse C und CE wurden gerade bis zum meinem 60. Lebensjahr verlängert. Wenn ich jetzt gewerblich LKW fahren möchte langt es da , die 5 Module ( die ich bisher noch nie gemacht habe ) zu machen oder brauche ich noch die Grundqualifikation ??
Oder geht da überhaupt nix mehr ??
3 Antworten
Du brauchst nur die 5 Module erwerben.
Da Du die Klasse CE vor dem 10.09.2009 erworben hast, hast Du Besitzstand und brauchst die Grundqualifikation nicht neu erwerben.
Geregelt in §4 BKrFQG (Berufskraftfahrerqualkifikationsgesetz)
§ 4 BesitzstandDie Regelungen zur Erlangung der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation finden keine Anwendung auf Fahrer, die eine Fahrerlaubnis besitzen oder eine Fahrerlaubnis besessen haben, die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist, sofern es sich um eine Fahrerlaubnis handelt, die
1.
vor dem 10. September 2008 erteilt wurde und für die Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse gilt;
2.
vor dem 10. September 2009 erteilt wurde und für die Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse gilt.
Die Pflicht zur Weiterbildung bleibt bestehen.
Moin, Du wirst die "Beschleunigte Grundqualifikation" durchlaufen müssen. Das kann Dir aber eine Fahrschule sagen, die auch die Fortbildungen zu den 95er Modulen veranstaltet.
Wenn du gerade Arbeitssuchend bist, über nimmt oft das Jobcenter die Kosten.
Viel Spass
Braucht er nicht. seine Berufskraftfahrergrundqualifikation ist dadurch schon erfüllt, dass seine Klasse CE aus einer alten Klasse 2 hervorgeht.
Wer seine Klasse Ce vor dem 10.09.2009 erworben hatte, braucht keine Berufkraftfahrergrundqualifikation zu erwerben. Siehe §4 BKrFQG
Ja, die fünf Module reichen, weil du als grundqualifiziert giltst, auch dann, wenn du die Klasse CE erst jetzt wieder aktiviert hättest.