Erstzulassung und TÜV in Verschiedenen Monaten?
Wir haben uns 2021 einen EU-REimport gekauft Zulassung in der EU als Tageszulassung im April 2021. Das haben wir auch gewußt und sehen darin kein Problem. Zugelassen auf uns ist das Auto im November 2021 - lt. Markenhändler muss das mehrere Monate im Erstzulassungsland stehen..... Hat uns auch nicht gestört. Heute zur Garantiedurchsicht gebracht (das die mit dem TÜV durch die unterschiedlichen Monate - Garantiebeginn mit Erstzulassung, TÜV mit Zulassung in Deutschland nicht zusammenfällt war auch klar) Bis dahin alles kein Problem. Aber jetzt kommts: Tüv-Termin ist Juni, das war uns bis jetzt gar nicht aufgefallen. Hat dafür jemand eine logische Idee? Das Autohaus nicht, und ich werde das Gefühl nicht los das das Auto bereits von Juni bis Oktober zugelassen war, nur wie bekomme ich das raus? Die Zulassung auf uns erfolgte durch das Autohaus. Eine Zulassung durch mich die unweit der Zulassungsstelle arbeitet, wurde abgelehnt "Sie werden doch nicht Ihre Zeit verschwenden...".
Wann genau habt ihr das Auto gekauft?
10.11.2021
2 Antworten
Das ist einfach erklärt:
Wenn der Händler das Auto als Tageszulassung zuläßt, dann macht es es oft als "Selbstfahrervermietfahrzeug", das ist für das Autohaus ggf steuerlich günstiger (nicht in der Kftz-Steuer aber bei der Abschreibung für das Autobaus, schließlich fahren damit als Vorführer verschiedene Personen, ob das auf dem Papier stattfindet oder das Fahrzeug im Laden steht ist dabei vollkommen egal)
Ein Pkw als Selbstfahrervermietfahrzeug bekommt aber nur 12 Monate HU Frist und nicht 36, wie bei Zulassung als Nicht-Vermieter.
Findet in den ersten 7 Monaten nach Erstzulassung ein Halterwechel (vom Autohaus / Vermieter auf den neuen Halter) statt und wird gleichzeitig eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt, beträgt die neue HU Frist 36 anstelle 24 Monate.
Das geht nur in den ersten 7 Monaten nach Erstzulassung.
Findest Du in Anlage VIII StVZO Punkt 2.1.2.1.1
Wurde Dein Fahrzeug also im April 21 als Selbstfahrervermietfahrzeug zugelassem umd im Juni 21 eine HU durchgeführt, beträgt die neue HU Frist Juni 24.
Das ist für den Händler die einzige Möglichtkeit aus den 12 Monaten wieder 36 Monate zu machen.
War das Auto denn bei der Besichtigung/Probefahrt zugelassen ?
Denkbar, daß das es auf das Autohaus zugelassen war, vielleicht als Werkstattersatzwagen.
Aber: Bei einem Neuwagen ist der HU Termin 3 Jahre nach der Erstzulassung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Erstzulassung in DE oder im Ausland erfolgte Somit wäre Apr 24 korrekt.
Welches Erstzulassungsdatum steht in Deinen Papieren ?
Am besten gehst Du zur Zulassungsstelle und läßt Dir einen Ansprechpartner nennen, der das recherchieren kann.
Ich würde darauf tippen, daß die von Dir erwähnte Tageszulassung im Jun 21 und nicht im Apr 21 war - also alles gut.
Wie lautet das Erstzulassungsdatum ?
Auf der Zulassungsbescheinigung Teil II steht neben dem Erstzulassungsdatum die Zahl der Vorbesitzer (leider oft nicht ausgefüllt).
Wenn die vorangegangene Zulassung im Ausland war, fertigt sich die Zulassungsstelle Kopien der ausländischen Zulassungsbescheinigung an.
Wenn das Auto schonmal in DE zugelassen war, weiß es die Zulassungsstelle ohnehin - also frag dort nach :-)
Wir sind mit den Roten Kennzeichen gefahren, haben dann auch unser Wunschkennzeichen dran gemacht.