Polizei was dagegen wenn Drossel noch eingetragen ist?
Moin, hab ne kurze Frage, habe meinen offenen Motorradführerschein gemacht und komme momentan nicht dazu meine Drossel auszutragen. Hat die Rennleitung wohl was dagegen wenn man mit offener Leistung fährt obwohl die Drossel noch eingetragen ist?
Hat da einer eine Ahnung? Schon mal Danke
3 Antworten
So lange du tatsächlich offen fahren darfst ist das zwar nicht schön, aber auch nicht sonderlich tragisch. Schlimmer wäre es umgekehrt.
Allerdings kann es je nach Cop sein das sie dir dafür evtl. eine Mängelkarte verpassen. Dann hast du in der Regel 7 Tage Zeit das zu korrigieren.
Möglich wäre aber auch ein Bußgeld wegen einer Owi oder sogar nur eine mündliche Verwarnung. So oder so, du solltest das zackig auf die Reihe bekommen.
Das vollkommen Richtig. Aber das mit der Betriebserlaubnis ist nur eine Ordnungswidrigkeit. Das Fahrzeug, Hersteller, Bauart usw. an sich ist ja gleich nur die Leistung stimmt nicht. Ich habe aber gerade nicht an die Versicherung gedacht.
Selbstverständlich hat sie etwas dagegen.
Die Betriebserlaubnis des Motorrades ist erloschen. Du hast Änderungen vorgenommen, die die Fahrzeugart ändern, von denen eine Gefährdung zu erwarten ist und die das Geräuschverhalten verschlechtert haben.
Siehe §19(2) StVZO.
Das Motorrad entspricht ja nicht mehr seiner Betriebserlaubnis.
Lass die Drossel austragen und unverzüglich die Papiere ändern
Obacht! Wenn du dein Fahrzeug gedrosselt versichert hast und keine Drossel mehr drin ist und das auch nicht eingetragen ist kann deine Versicherung im Falle Probleme machen.
Wenn die Drossel noch eingetragen ist aber ausgebaut wurde, "passt" die Betriebserlaubnis nicht mehr zum Fahrzeug und außerdem müsste die Versicherung über die nun höhere Leistung informiert werden...