146 Euro fürs Parken auf privatparkplatz?


23.04.2024, 00:17

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5 Antworten

Und wie wird die Forderung begründet? Vertragsstrafe? Schadensersatz?

Standest du auf dem Privatgrundstück oder auf öffentlichem Grund?

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Inkognito-Nutzer   22.04.2024, 19:25

Da steht Besitzstörung, verbotener Eigenmacht. Ich stand auf einer öffentlichen Straße

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Answer1234567  22.04.2024, 23:41
@Inkognito-Fragesteller
Da steht Besitzstörung, verbotener Eigenmacht.

Das gibt alleine noch keine Anspruchsbegründung her. Wenn das alles ist, was da steht, ist das ziemlich dünn... Vielleicht legst du uns das Schreiben mal als Scan oder Foto vor, dann kann man eher etwas dazu sagen. Ansonsten wäre die Verbraucherzentrale eine mögliche erste Anlaufstelle.

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Inkognito-Nutzer   23.04.2024, 00:17
@Answer1234567

Ich habe das Bild hochgeladen

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Answer1234567  23.04.2024, 11:44
@Inkognito-Fragesteller

Also die 40 € sind offensichtlich ein Vergleichsangebot. Wenn du diese und die (nicht näher aufgeschlüsselten) Rechtsverfolgungskosten bezahlst, wird man von einer Unterlassungsklage absehen.

Wenn nach den Bildern schon fraglich ist, ob überhaupt eine nennenswerte Behinderung stattgefunden haben kann, würde ich

  1. die Behinderung und damit Besitzbeeinträchtigung als solche und
  2. die Wiederholungsgefahr

bestreiten, ggf. eine Unterlassungserklärung abgeben und die Forderung im Übrigen zurückweisen.

Das Risiko, dass der Andere den Rechtsweg beschreitet, bleibt allerdings, auch wenn ich es nicht als sehr hoch einschätzen würde.

Was du tust musst du letztlich selbst entscheiden, konkrete Ratschläge in Rechtssachen dürfen wir dir nicht geben.

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Inkognito-Nutzer   23.04.2024, 13:05
@Answer1234567

ich habe mir einen Termin bei einer Rechtsberatung gebucht, mal schauen, was daraus wird. Laut eines Anwalts muss man das nicht bezahlen, jedoch sollte man einen Anwalt einschalten. Vielen Dank

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Answer1234567  23.04.2024, 13:16
@Inkognito-Fragesteller

Ja, den bei FF verlinkten Artikel habe ich gesehen. Grundsätzlich richtig, letztlich dürften die Kosten für einen Anwalt die aktuell im Raum stehenden 120 € allerdings deutlich übersteigen.

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Inkognito-Nutzer   24.04.2024, 00:01
@Answer1234567

Jo das ist klar, aber ich würde lieber ( mehr) an jemanden zahlen, der mir hilft, statt jemanden, der mich (wahrscheinlich) abzocken will. Aber trotzdem danke.

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Eine private Firma kann keine Strafzettel verteilen, dafür ist das Ordnungsamt oder die Polizei zuständig. Die können das an die Polizei weiterleiten oder ans Ordnungsamt, aber das bekommen zumindest die Abzocker nichts und es wird sicherlich preiswerter sein.

Inkognito-Nutzer   21.04.2024, 19:08

Auch auf einem privaten Parkplatz? Weil ich habe gehört, dass die StVo da nicht gilt

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Neugierig1971  21.04.2024, 19:10
@Inkognito-Fragesteller

Warst Du denn auf einem privaten Parkplatz? So wie Du schreibst, warst Du auf der Straße und hast nur vor(!) einer Ausfahrt gestanden.

Wenn es ein privater Parkplatz war, muss da irgendwas deutlich gestanden haben, dass Du in irgendeiner Weise einen Vertrag eingegangen bist. Auch auf einem privatne Parkplatz kann nicht irgendeine Firma sich eine Preisliste für Strafen ausdenken und die dann anwenden, ohne Dich vorher informiert zu haben.

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Inkognito-Nutzer   21.04.2024, 19:16
@Neugierig1971

Genau, ich stand auf einer normalen Straße, wo davor eine ein und Ausfahrt zu einer Garage, Parkplatz war. Im Brief stand es etwas undeutlich, da stand, dass ich da auf einen privaten Parkplatz stand, dann stand da weiter, dass ich wegen blockieren einer einfahrt gemeldet wurde. Naja, hätte ich es komplett versperrt, könnte ich es noch etwas nachvollziehen, aber ich habe ein kleines Auto und es rückte ungefähr mit der Hälfte davor, man konnte noch rein und rausfahren.

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DerRoll  21.04.2024, 19:21

Das ist so nicht ganz richtig. Eine private Firma (hier der Eigentümer des Grundstücks auf dem der betreffende Parkplatz liegt) kann sowohl von Parkenden die gegen die Nutzungsrichtlinen verstoßen eine erhöhte Gebühr verlangen wie auch den Einzug der Gebühr an eine weitere private Firma abgeben.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/knoellchen-auf-dem-supermarktparkplatz-regeln-fuer-private-strafzettel-28016

Ebenso kann ein Besitzer eines privaten Parkplatzes eine Abschleppfirma beauftragen wenn ein Wagen die Einfahrt behindert. Diese kann dann auch mit dem Abgeschleppten direkt abrechnen.

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Neugierig1971  21.04.2024, 19:22
@DerRoll

Aber nur ,wenn deutlich erkennbar ist, das durch das Parken ein Vertrag geschlossen wird und dann steht da auch, wie hoch die Kosten für Parken ohne Parkscheibe o. ä. sind. Hier geht es aber um eine zugeparkte Einfahrt und eine Gebühr dafür. Das ist etwas anderes.

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DerRoll  21.04.2024, 19:26
@Neugierig1971

Siehe meinen Nachsatz. Wenn die Einfahrt durch das Falschparken behindert wird kann eine Abschleppfirma beauftragt werden und die Kosten geltend gemacht werden (wenn nicht die Abschleppfirma wie z.B. hier in München gleich mit dem Halter abrechnet).

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tinalisatina  21.04.2024, 19:44
@DerRoll
Wenn die Einfahrt durch das Falschparken behindert wird

Wenn

kann eine Abschleppfirma beauftragt werden und die Kosten geltend gemacht werden 

Hat er aber nicht.

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Wiesel1978  22.04.2024, 18:21
Eine private Firma kann keine Strafzettel verteilen

Auf einem Privatparkplatz dürfen die das sehr wohl.

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tinalisatina  23.04.2024, 08:16
@Wiesel1978

Nein, können und dürfen sie nicht. Sie können, wenn die Voraussetzungen stimmen, zum Beispiel eine Rechnung schicken. Aber das hat nichts mit einem Strafzettel zu tun.

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Wiesel1978  23.04.2024, 08:18
@tinalisatina

Ist es amtlich vermerkt, dass der Begriss "Strafzettel" nur von Amts wegen Verwendung finden darf?

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tinalisatina  23.04.2024, 08:21
@Wiesel1978

Ein Strafzettel ist etwas anderes als eine Rechnung. Er begründet nämlich keinen Vertrag. Die Strafe ergibt sich aus der StVO, diese kann der Eigentümer/Besitzer eines privaten Grundstückes aber nicht für sich beanspruchen, und deshalb kann er auch keine Strafe aussprechen. 

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Wenn Du auf der normalen Straße gestanden hast, dann haben diese privaten Parküberwachungsfirmen nichts zu sagen. Du kannst also die Forderung zurückweisen.

Was der Eigentümer des Parkplatzes, dessen Ausfahrt Du versperrt hast, dann machen könnte, wäre eine Klage wegen Besitzstandstörung. Hier würde aber zu klären sein, ob das überhaupt der Fall war. Auf seinem Grundstück standest Du ja nicht, und wenn es ihm möglich gewesen wäre, trotzdem rein- oder rauszufahren, dann trifft auch das nicht zu.

Alles, was dann kommen kann, ist ein Knöllchen, das zwischen 10 und 30 Euro kostet.

Inkognito-Nutzer   21.04.2024, 20:06

Hier würde aber zu klären sein, ob das überhaupt der Fall war.

Ich meine, er könnte rein und raus fahren, wenn er jetzt kein großes Auto fährt, aber da wäre es sinnvoller den Abschleppdienst zu rufen, wenn er tatsächlich dadurch gehindert wurde. Ich muss mir nochmal die Bilder genauer anschauen, dann gebe ich bescheid. Danke!

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tinalisatina  21.04.2024, 20:13
@Inkognito-Fragesteller

Es kommt dabei auch darauf an, was genau in dem Schreiben stand. Und wie lange Du da geparkt hast.

 Es wird mir vorgeworfen, dass ich auf einem privaten Parkplatz geparkt habe

Das kann ja auf jeden Fall schon mal nicht sein. Deshalb würde ich das zurückweisen.

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Inkognito-Nutzer   21.04.2024, 20:29
@tinalisatina

Habe es mir noch durchgelesen und da steht: ich habe die Ausfahrt blockiert und der Besitzer konnte seine parkfläche nicht nutzen. Der Besitzer verlangt von mir 40 Euro parkentgelt, halterermittlungskosten und rechtsverfolgungskosten, um mich nicht wegen Unterlassung der nutzung/Störung des privatparkplatzes zu verklagen. Angeblich soll ich auch da mehrmals geparkt haben, was nicht stimmt

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Inkognito-Nutzer   21.04.2024, 20:36
@tinalisatina

Ich habe mir nochmal die Bilder angeschaut und ich bezweifle stark, dass ich ihn gehindert habe, seine parkfläche zu nutzen, weil mein Auto stand ungefähr mit dem heck zu seiner Haustür und das ergibt keinen Sinn, dass ich ihn da gehindert habe, außer er fährt jedesmal gegen seine Wand/Haustür beim reinfahren oder er hat ein übergroßes Auto, wobei ich bei der Größe bezweifeln würde, dass es da reinpasst

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tinalisatina  21.04.2024, 21:15
@Inkognito-Fragesteller

die 40 Euro kann er knicken - ist ja öffentliche Straße, also nicht sein Parkplatz. Mehrmals müsste er beweisen.

Die Unterlassung schwebt natürlich noch im Raum herum - das kann er versuchen. Ich würde es zurückweisen, aber das kann natürlich auch ins Auge gehen. Vor Gericht und auf hoher See ...

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Inkognito-Nutzer   21.04.2024, 21:30
@tinalisatina

Vielen Dank für deine Antwort. Was würdest du mir jetzt raten, was soll ich jetzt tun?

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tinalisatina  21.04.2024, 22:00
@Inkognito-Fragesteller

Das musst Du entscheiden. Ich kann Dir da nichts raten. Ich kann nur sagen, was ich getan hätte. Aber eben auch mit der Gefahr, dass es schiefgeht.

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Inkognito-Nutzer   21.04.2024, 22:05
@tinalisatina

wäre ein anwalt sinvoll?

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Da das von einer Firma kommt, würde ich nichts machen.

Kommt es von einer Behörde, gilt die Halterhaftung, dann kommst Du nicht drum rum.

Bei einer Firma gilt der Verursacher als Ansprechpartner, das ist aber der Fahrer und nicht der Halter. Angeben, man möge Dir den Fahrer nennen und dann würdest Du das an den weiterleiten.

Dann abwarten und sonst zum Anwalt geben.

Das ist in der Höhe unangemessen.

Hol Dir einen Rechtsanwalt oder mache das selbst geltend.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaft
wiki01  22.04.2024, 18:28

Na logisch. Mal eben 600€ für einen Anwalt ausgeben. Das hat sich dann gelohnt.

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xxHistoryxx  22.04.2024, 18:31
@wiki01

Deshalb schließt der schlaue Mensch auch eine Rechtsschutzversicherung ab.

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wiki01  22.04.2024, 18:40
@xxHistoryxx

Da bin ich mit dir einer Meinung. Ansonsten wird das für den FS unverhältnismäßig teuer.

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