Pparken neben Grundstückseinfahrten?

4 Antworten

Nach der STVO darf dort so nicht geparkt werden, dass eine Sichtbehinderung entsteht. Außerdem muss der Abstand zur Zufahrt so gewählt sein, dass mit einem einzigen zumutbaren Rangiervorgang die Ein- oder Ausfahrt möglich ist.

--> Fotosicherung und Anzeige

Die 3,05m gelten übrigens für beide Seiten!! Es sind 2 Zufahrten, und für jede muss diese Bedingung erfüllt sein.

Mich würde gern mal interessieren wie weit weg man von unserer Einfahrt bzw. abges. Bordstein auf Gelb parken muß.

Da gibt es keinen zusätzlichen Abstand. Ab da, wo der Bordstein die reguläre Höhe hat, darf auch geparkt werden. Auch ein zusätzlicher Abstand zu Grundstückseinfahrten ist mir nicht bekannt.

das ich, nichts sehend,

Dann musst du dich eventuell ganz vorsichtig vortasten oder eine zweite Person zum Einweisen hinstellen. Eventuell kann auch von dir gefordert werden, dann eben nur rechts rauszufahren, wenn es anders nicht geht, und bei der nächsten Möglichkeit zu wenden.


Doktorelektrik  02.12.2023, 17:50

Der Bordstein braucht gar nicht abgesenkt zu sein, um dort nicht parken zu dürfen. Das ist nicht das Kriterium in der STVO.

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Es gilt der Grundsatz des § 1 der StVO, nach der niemand mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden darf. Grundsätzlich darf man gewissermaßen bis zur Einfahrt hin parken, die Gerichte sehen für ein- und ausparken auch mehrmalige Rangiermanöver als zumutbar an. Sofern wir hier aber über große und entsprechend unübersichtliche landwirtschaftliche Maschinen reden, wäre ein größerer Abstand einzuhalten, allerdings muss für die anderen Verkehrsteilnehmer genau diese Besonderheit leicht erkennbar sein.

Ganz praktisch wäre hier ein Antrag bei der Gemeinde hilfreich, die Schilder für das absolute und das eingeschränkte Halteverbot etwas zu versetzen.

Wende dich an die Stadtverwaltung wenn du nicht aus deiner Einfahrt kommst, weil der Weg zugeparkt ist.