Parken vor eigener Einfahrt?
Darf ich vor meiner Einfahrt (abgesenkter Bordstein) parken,oder bekomme ich ein Ticket vom Ordnungsamt?Bedanke mich schon mal für euere Antworten 👍
6 Antworten
Das ist eine Ordnungswidrigkeit.
Vor der eigenen Einfahrt zu parken ist nicht immer verboten. Ist der Bordstein dort aber abgesenkt, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, da die Absenkung Rollstuhlfahrern und Kinderwagen die Erreichbarkeit des Gehwegs erleichtern soll, hna,de 17.12.2024 ("Vor der eigenen Einfahrt parken - ist das eigentlich erlaubt? ").
Anders wäre es, wenn der Borstein auf der ganzen Länge der Straße mit abgesenkten Bordsteinen versehen wäre, aber das gibt es wohl nicht.
Du darfst vor deiner eigenen Einfahrt parken. Allerdings nur dann, wenn du direkt auf der Fahrbahn parkst und dort kein absolutes Haltverbot ist, eine Grenzmarkierung oder andere Schilder die darauf hinweisen, dass dort das Parken verboten ist.
Es ist ja schliesslich deine Einfahrt und der Bordstein muss auch vor der Einfahrt abgesenkt sein. Das haben Einfahrten nur mal so ansich. Du darfst nur nicht auf der "Überfahrt" zu deiner Einfahrt parken, da du dann Fussgänger behindern würdest.
Du bekommst ein Ticket.
Einer unserer Kunden hat es in unserer Einfahrt getan, meine Mutter hatte noch mit der gesprochen, dass er da stehen darf, interessierte nicht.

In der StVO gibt es dazu zwei Vorschriften:
- Das Parken vor Grundstückszufahrten ist verboten.
- Das Parken vor einem abgesenkten Bordstein ist verboten.
1. ist erlaubt, wenn es deine eigene Grundstückszufahrt ist.
2. ist generell verboten.
Wenn an deiner eigenen Grundstückszufahrt also ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist, darfst du da nicht parken.
Da eine Politesse wohl kaum den Halter und dessen Anschrift überprüfen wird, hast Du mit einem Knöllchen zu rechnen.
Ah,das macht Sinn.Danke!