Wegen erheblicher Mängel bei der HU ist eine Wiedervorführung innerhalb eines Monats notwendig, darf ich überziehen?

6 Antworten

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Ja, darfst Du.... wird dann nur eine komplett neue, bzw. nach überschreiten von mehr als 2 Monaten der alten HU, wird dann die erweiterte HU fällig (20% teurer als normale HU).
Das bedeutet aber nicht, das das Kfz dann noch im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden darf.
Gültig bleibt die letzte HU, bis eine neue HU erfolgreich bestanden wird.

Es ist eine OWI das das Fahrzeug mit abgelaufener HU im öffentlichen Straßenverker zu bewegen und kostet 15€ wenn die HU bis zu 2 Monate überzogen wurde.
Eerwischt man Dich mit abgelaufener HU innerhalb dem dritten bis vierten Monat, sind 25 € Verwarnungsgeld fällig. Innerhalb fünf bis 8. Monat sind 60€ Verwarnungsgeld und ein Punkt fällig, nach mehr als 8 Monaten 75 € und ein Punkt.

Seitens des TÜV gibt es keinerlei Probleme, ausser der intensiveren Untersuchung und der entsprechenden Mehrkosten.

Du kannst also wenn Du willst, jeden Monat zum TÜV fahren, dir Deine Mängelkarte abholen und darfst damit erneut vier Wochen fahren. Das kannst Du so lange und so oft machen, bis der TÜV entscheidet, dass das Fahrzeug nicht mehr für die Straße geeignet ist und dir die HU Plakette entfernt.

Woher ich das weiß:Hobby

Hi darfst Du.

Allerdings musst Du für eine Nachprüfung nur geringe Gebühren bezahlen, ich glaub 15 € waren es bei mir zuletzt. Es werden dann auch nur die Sachen geprüft, die vorher bemängelt wurden.

Nach dem Monat musst Du aber wieder eine volle Untersuchung machen lassen. Es wird wieder alles kontrolliert und auch der volle Preis für eine HU- Kontrolle verlangt.

Davon ab darfst Du mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug eigentlich nicht fahren.

...dass Du nicht nur den "Nach TÜV" bezahlst, sondern neue komplette HU + evtl. Überziehungsgebühr...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – hab von 1990-2004 in einer freien KFZ Werkstatt geschlossert

verreisterNutzer  07.08.2021, 11:35

Das ist Unsinn

Du darfst mit der Mängelkarte 4 Wochen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Innerhalb 4 Wochen kannst Du die beseitigung der Mängel durch den TÜV bestätigen lassen.

Nach Ablauf der Frist wird eine komplette neue HU fällig, die, sofern die letzte HU mehr als zwei Monate überzogen wurde, intensiver ist als eine normale HU und entsprechend teuerer ist.

Wer also ein altes Kfz hat, das ohnehin entsorgt werden soll, und nur solche Mängel hat, die eine Wiedervorführung zwar erforderlich machen, der TÜV das Fahrzeug aber insgesamt noch als verkehrstauglich einschätzt. Der kann beruhigt die Zeit bis zur Lieferung des Neuwagens auf die Weise überbrücken, selbst wenn das egal wie lang dauert. ZAhlt dann nur alle 4 Wochen eine neue HU zu 120 % der normalen TÜV Gebühren.

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Innerhalb der Frist ist nur eine Nachuntersuchung fällig, diese ist billiger. Überziehst du, ist der komplette TÜV erneut fällig