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Antwort
Ja, das kannst Du. "Außerbetriebsetzung" heißt nichts weiteres als, dass der Wagen abgemeldet wurde. Um ein Fahrzeug anzumelden brauchst Du diese Dokumente:
- Fahrzeugschein (Teil 1)
- Fahrzeugbrief (Teil 2)
- eVB-Nummer von der Versicherung
- Ausweis von dem jenigen auf wen die eVB-Nummer generiert wurde
- gültigen TÜV
- und eventuell letzten HU(TÜV)-Bericht. Oft reicht es, wenn auf dem Fahrzeugschein (Teil 1) der Stempel vom nächsten TÜV gut lesbar ist.