Ja, das kannst Du. "Außerbetriebsetzung" heißt nichts weiteres als, dass der Wagen abgemeldet wurde. Um ein Fahrzeug anzumelden brauchst Du diese Dokumente:

  • Fahrzeugschein (Teil 1)
  • Fahrzeugbrief (Teil 2)
  • eVB-Nummer von der Versicherung
  • Ausweis von dem jenigen auf wen die eVB-Nummer generiert wurde
  • gültigen TÜV
  • und eventuell letzten HU(TÜV)-Bericht. Oft reicht es, wenn auf dem Fahrzeugschein (Teil 1) der Stempel vom nächsten TÜV gut lesbar ist.
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Wenn Batteriesymbol rot war ist es höchstwahrscheinlich die Lichtmaschine. Diese Warnleuchte geht meistens dann an, wenn die Batterie nicht bzw. nicht genug Strom von der Lichtmaschine bekommt. Das kann man überprüfen (natürlich wenn Motor anspringt), indem man mit einem Multimeter/Voltmeter beim laufenden Motor den Strom an der Batterie misst. Es müssen ca. 14 Volt sein. Wenn Motor nicht anspringt, dann bedeutet es, dass die Batterie leer ist.

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Es ist grundsätzlich so: Wenn irgendeine Warnlampe leuchtet kommt man nicht durch den TÜV.

In deinem Fall ist es so, dass als Du den Kabel abgemacht hast, wurde ein Fehler im Steuergerät gespeichert. Und da es sich um sicherheitsrelevanten Einrichtung handelt, wird das Warnsignal nicht von alleine weggehen, man muss den Fehler aus dem Steuergerät löschen.

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Hier können 3 mögliche Gründe dafür verantwortlich sein:

  • Kriechströme
  • Lichtmaschine (Generator) lädt Batterie nicht vollständig
  • Batterie defekt - lässt sich nicht vollständig aufladen

Hatte ähnliches Problem mit BMW X5 E53 3.0D gehabt. Nach 2-3 Standtage sprang der Wagen sehr schlecht an, obwohl Batterie nagelneu war. Lag an den Kriechströmen.

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Fehlerspeicher auslesen und dann löschen. Einige Fehler lassen sich nur so löschen, vorausgesetzt es wurde Fehlerquelle beseitigt.

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Wenn Du das Fahrzeug als Gewerbetreibender gekauft hast - hast Du Pech.

Wenn Du aber das Fahrzeug als Privatperson gekauft hast und das Auto nicht im Kundenauftrag verkauft wurde - hast Du 12 Monate Gewährleistung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und da kann Händler im Kaufvertrag schreiben was er möchte. Händler hat jetzt die Möglichkeit das Auto reparieren zu lassen, sollte es nicht klappen kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten.

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