Kann mein Vater meinen Auto verkaufen, trotz dass mein Name aufm Zulassungsbescheinigung I drauf ist?

2 Antworten

Wenn dein Vater im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II und des Fahrzeuges incl. Schlüssel ist, kann er das Auto verkaufen.

Gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle solltest Du deinen Vater entsprechend bevollmächtigen und die Veräußerungsanzeige deiner zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde vorlegen. (Wenn Du damit einverstanden bist!)

Ich empfehle dir, dass das Fahrzeug vor der Übergabe abgemeldet wird oder der Erwerber das Fahrzeug vorher umschreiben lässt. Das Fahrzeug kann der Erwerber mit Kurzzeitkennzeichen überführen.

Der Name auf der Zulassungsbescheinigung sagt nicht über den Eigentümer aus. Wenn dein Vater der Eigentümer des Fahrzeuges ist, dann kann er ihn auch verkaufen.