Grundsätzlich darf die andere Vertragspartei von einer Gültigkeit ausgehen, nachdem der Vertrag unterschrieben worden ist. Wie die Sorgeberechtigten zueinander stehen und ob ein Sorgeberechtigter gar nicht alleine diese Entscheidung hätte treffen können, darf nicht zulasten des anderen Vertragspartner gehen.
Wenn z.B. das Familiengericht diesen Vertrag für ungültig erklärt, weil nur beide Sorgeberechtigten aufgrund der getroffenen Vereinbarung hätten unterschreiben können, ergebe sich für den Vertragspartner (KiTa?) ein Schadensersatzanspruch, da von der Wirksamkeit des Vertrages ausgegangen werden durfte.