Kann ich einen neuen Fernseher mit Garantie und Gewährleistungs Ansprüchen weiterverkaufen?

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Das ganze kann (muss aber nicht) ganz schön kompliziert werden.

Garantie ist freiwillig vom Garantiegeber.

Sachmängelhaftung (Gewährleistung) gesetzlich. BGB § 434.

Mit der Garantie musst du dich mit deinem Verkäufer (Verschenker) abklären, ob sie bei einem Weiterverkauf des Geschenkes die Garantie mit übernehmen, am besten schriftlich abklären.

Wenn die Garantie nicht greift und du das Gerät als neu verkaufst, greift die Sachmängelhaftung, und da ist der Verkäufer zuständig, also du.

Die Sachmängelhaftung kannst du nur ausschließen, wen du das Gerät als gebraucht verkaufst.

Woher ich das weiß:Recherche