Kann ich einen neuen Fernseher mit Garantie und Gewährleistungs Ansprüchen weiterverkaufen?
Hallo zusammen,
Ich würde mir gerne ein neues teures Handy kaufen und würde einen Fernseher dazu umsonst bekommen. Den Fernseher würde ich gerne direkt weiterverkaufen ohne die Verpackung überhaupt zu öffnen. Nun meine Frage:
Wenn ich den Fernseher weiter verkaufe, kann ich dann die Garantie und Gewährleistungs Ansprüche direkt an den Käufer übertragen? So dass der Käufer, sollte er Ansprüche erheben, sich direkt an den Händler bei dem ich ihn erworben habe (in diesem Fall Samsung) wenden kann?
Wenn ja wie genau muss ich das dann machen und benötige ich bestimmte Formulare? Die Rechnung die ich bekomme wäre ja für Zwei Geräte, bei dem der Fernseher vermutlich als kostenlos angegeben wäre.
Gerne auch Tipps wie ich den Verkauf am besten und auch Sicher umsetzen kann.
Schon mal Danke an alle.
1 Antwort
Das ganze kann (muss aber nicht) ganz schön kompliziert werden.
Garantie ist freiwillig vom Garantiegeber.
Sachmängelhaftung (Gewährleistung) gesetzlich. BGB § 434.
Mit der Garantie musst du dich mit deinem Verkäufer (Verschenker) abklären, ob sie bei einem Weiterverkauf des Geschenkes die Garantie mit übernehmen, am besten schriftlich abklären.
Wenn die Garantie nicht greift und du das Gerät als neu verkaufst, greift die Sachmängelhaftung, und da ist der Verkäufer zuständig, also du.
Die Sachmängelhaftung kannst du nur ausschließen, wen du das Gerät als gebraucht verkaufst.