Privat autoverkauf Formulierungsfehler?
Anstatt verkäufer gibt kein Garantie Rücknahme nicht möglich gewährleistung ausgeschlossen hat man käufer gibt kein Garantie Gewährleistung ausgeschlossen rücknahme nicht möglich geschrieben.
was kann jetzt passieren
2 Antworten
Der Fehler bei der Nennung von Käufer statt Verkäufer ändert an der Rechtsprechung zum Kaufvertrag nach § 433 BGB nichts.
Die weit verbreitete Annahme, dass der Gewährleistungsausschluss den privaten Verkäufer vor Schadenersatzansprüche des Käufers schützt, ist leider ein Irrtum.
Zum Zeitpunkt der Übergabe des KFZ an den Käufer, muss der Wagen mangelfrei sein.
Beim Gewährleistungsausschluss geht der Gesetzgeber davon aus, dass einem Laien die Sach- und Fachkenntnisse fehlen, um bewerten zu können, wann in der Zukunft mit Mängeln (z.B. Kupplung) zu rechnen ist.
Behauptet der Verkäufer jedoch, dass sich der Wagen im einwandfreien Zustand befindet, muss das Auto diese Beschaffenheit auch aufweisen.
Besserwisser ohne besseres Wissen sind Klugscheißer!
Die gesetzliche Sachmängelhaftung beträgt 2 Jahre.
Und zu welchem Zeitpunkt soll ein Sachmangel deiner hochgebildeten Meinung zufolge vorhanden sein, damit jemand dafür haften muss?
Lass uns doch an deiner Weisheit teilhaben. Und bitte bring einen Beleg für deine Behauptung, der Verkäufer solle eine Aussage über die Zukunft treffen. Darauf bin ich bestimmt nicht als einziger gespannt.
Und zu welchem Zeitpunkt soll ein Sachmangel deiner hochgebildeten Meinung zufolge vorhanden sein, damit jemand dafür haften muss?
Zum Zeitpunkt der Übereignung (Übergabe) der Sache an den Käufer.
§ 433 BGBVertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Der Sachmangel ist in § 434 BGB geregelt. Grundsätzlich ist eine Sache mangelfrei, wenn sie den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen entspricht. Ein Sachmangel ist dann gegeben, wenn die Sache nicht so beschaffen ist, wie sie Käufer und Verkäufer vereinbart haben (oder - falls es eine solche Vereinbarung nicht gibt - wenn sie nicht so beschaffen ist, wie ein Käufer es bei vergleichbaren Sachen erwarten darf). Außerdem muss sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignen, also zu dem Zweck verwendet werden können, zu dem Sachen gleicher Art normalerweise verwendet werden.Haftung für Sachmängel beim Kauf
Eine wichtige Rolle im Rahmen eines Kaufvertrages spielt die Haftung für Sachmängel. Wird eine mangelhafte Sache verkauft, so stehen dem Käufer verschiedene (Gewährleistungs-)Rechte gegen den Verkäufer zu: Er kann Nacherfüllung, also Nachbesserung oder Ersatzlieferung, verlangen. Scheitert die Nacherfüllung, kann der Käufer den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz vom Verkäufer verlangen.
Und bitte bring einen Beleg für deine Behauptung, der Verkäufer solle eine Aussage über die Zukunft treffen.
- Wirksamer Gewährleistungsausschluss
Sag ich doch. Kein Sterbenswörtchen über einen in der Zukunft zu erwartenden Zustand.
Danke für deine Antwort. Ich habe die Frage extra zweimal gestellt, also meinst du das es kein Problem für den Verkäufer gibt wenn dort Käufer steht?
Diesbezüglich brauchst du dir keine Gedanken machen.
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande und unterliegt nicht der Schriftform.
Der Fehler bei der Formulierung kann wohl nicht darüber hinwegtäuschen, wer bei diesem Geschäft Käufer und Verkäufer ist - oder?
Danke dir mehrmals du hast mich beruhigt. 🙏🙏
Dem Käufer ist die Verwechslung offensichtlich selbst noch nicht aufgefallen.
Beim nächsten Mal nimmst du besser einen professionellen Vertrag. Dann bist du immer auf der richtigen Seite.
Muster-Kaufvertrag – Privatverkauf eines gebrauchten Fahrzeugs
Der mobile.de Muster-Kaufvertrag für gebrauchte Fahrzeuge. Klarheit & Sicherheit für Käufer & Verkäufer.
Jetzt kostenlos herunterladen!
Ich habe von ADAC runtergeladet und das dann dort geschrieben.
Das ist doch beides unzulänglich. Ein Gewährleistungsauschluss, der unzureichend ist, bleibt es.
Garantien sind sowieso eine freiwillige Kulanzleistung, die man gar nicht ausschließen muss.
Grundsätzlich ist es klug, sich eine geeignete Vorlage zu suchen. Beispiel vom ADAC: https://assets.adac.de/image/upload/v1706123193/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/kaufvertrag-privat-an-privat_gbsh2r.pdf
Da findest du direkt unter dem Bereich für die Daten von Käufer und Verkäufer eine fett gedruckte Formulierung für den Gewährleistungsausschluss.
Wenn die fehlt oder unzureichend ist, kannst du das jetzt auch nicht mehr ändern, Gibt es Streit, wird schlussendlich nur ein Gericht deine Formulierung bewerten können.
Ok und der Preis steht auch nicht drin für wie viel es verkauft wurde.
Völliger Quatsch. Die Sachmängelhaftung bezieht sich IMMER und AUSSCHLIESSLICH auf den Zeitpunkt des Verkaufs, NIEMALS auf irgendeine Zukunft. Auch nicht bei gewerblichen Händlern.