Guten Tag,
im Mai bestellte ich einen individuellen Ring, welcher bereits nach 2 Wochen einen Stein verlor.
daraufhin erhielt ich eine Neulieferung am 20.06.20. Nun ist der Ring erneut defekt und hat einen Stein verloren.
ich möchte vom meiner rechtlichen Gewährleistung Gebrauch machen und nun den Kaufpreis zurückerstattet bekommen, erneuter versteckter Sachmangel. Die erste Neulieferung hat ja nicht den gewünschten Zweck erbracht.
Nun heißt es vom Verkäufer:
Es handelt sich hierbei um eine individuelle Anfertigung, welches vom Widerruf ausgeschlossen ist:
Ausschluss des Widerrufsrechts
– Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Weiter heißt es, es seie mein Verschulden, das die Ware defekt ist und aus diesem Grund der Rücktritt nicht möglich wäre.
Wer hat nun recht? Habe ich durch die gesetzliche Gewährleistung ein Recht auf die Rückerstattung oder nicht?
liebe Grüße und vielen Dank!