Weiterhin Gewährleistung wenn Mangel durch Kaufpreisrabatt "behoben wird"?
Hallo an alle. Ich habe mir ein Falt E-Bike online bestellt. Der Hersteller hat kein Händler Netzwerk in Deutschland. Alles läuft online.
Folgendes Problem: Die Kabelführung verläuft im Rahmen. Klappt man das Fahrrad auf, so sieht man eine "Spiralfeder" durch welch die Kabel verlaufen. Bei meinem Bike wurden fälschlicher weise 2 Kabel außerhalb dieser Feder verlegt, sodass sich beim zusammenfalten die Feder verdröselt und die freien Kabel am Rahmen schaben und teilweise eingklemmt werden. Der Hersteller hat mir jetzt einen Rabatt von 50% auf dan Kaufpreis angeboten.
Die Frage: Wenn ich dieses jetzt akzeptiere, verliere ich dann die Gewährleistung auch auf alle anderen Komponenten des Fahrrades oder evtl. nur auf die elektrischen Komponeten oder habe ich noch Gewährleisrung auf alles außer explizit diesem Mangel?
Vielen Dank.
LG