Weiterhin Gewährleistung wenn Mangel durch Kaufpreisrabatt "behoben wird"?

3 Antworten

50% Rabatt sind sehr verführerisch. Ich kann Dir aber nur dringend davon abraten der Versuchung zu erliegen und dieses Rad zu kaufen. Du kaufst dir mit dem Rad nur Probleme ein, an dessem Ende der Totalausfall steht.

Bei dem Rad liegen eklatante Montagefehler vor, die unbedingt behoben werden müssen. Diese Montagefehler zu beheben sind dem Hersteller offenkundig zu aufwendig, so dass er es verscherbeln will. Er wil auf seinen Gewinn verzichten, weil ihm die Reparatur zu aufwendig ist.

Natürlich bleibt deine Gewährleistung auch bei einem großen Preisnachlass bestehen. Jedoch wird er Dir die Gewährleistung verweigern, wenn Probleme mit der fehlerhaften Elektromontage auftreten. Er wird dir den Preisnachlass gewähren mit dem Hinweis, dass das Rad mangelhaft sei. Dass er für die Mängel keine Gewährleistung übernehmen wird, wird er Dir verschweigen.

Ich kann Dir nur dringend davon abraten, diesen Schrott zu kaufen. Du lässt Dich da mit äusserst unseriösen Geschäftemachern ein.

Meiner Meinung nach besteht die Gewährleistung trotzdem auf die anderen Teile des Rads.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bio-Faltrad + e-Trekkingrad 😍🤩

Das was der Farbeimer sagt. + Ggf hat der Händler in seinen AGBs stehen welche Landesgesetze bei Kauf gelten. Dann da in die Gesetze reinschauen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2016 im Fahrradbereich Tätig