Fahrradrahmen nach Unfall nicht in gleicher Farbe erhältlich?
Hallo,
ich hatte vor 2 Monaten eine Unfall mit meinem E-Bike (Jobrad). Mir ist ein Auto reingefahren. Schuldfrage ist geklärt.
Beim Unfall ist u.a. der Rahmen derart beschädigt worden, dass er nicht mehr repariert werden kann. Das Problem ist nun, dass es (auch beim Hersteller) keine Rahmen mehr in der Farbe (Anthrazit) meines Fahrrades gibt. Der einzige noch verfügbare Rahmen ist blaumetallic. Ich habe die Reparatur mit Rahmen in blauer Farbe abgelehnt. Zum einen absolut nicht meine Farbe und zum anderen hat meine Frau das gleiche Bike in Anthrazit.
Nun hat die Jobrad-Vollkaskoversicherung (Assona) ohne Rücksprache mit mir die Fahrradwerkstatt beauftragt, den blauen Rahmen zu bestellen und einzubauen. Nachdem mich die Fahrradwerkstatt darüber informierte habe ich das erneut abgelehnt.
Die Jobrad-Versicherung meint, ich hätte in diesem Fall kein Anspruch darauf die Farbe des Rahmens wählen zu können. Das widerspricht meinem Rechtsempfinden. Erstens bin die Unfallopfer, zum anderen muss die Versicherung des Verursachers die Kosten übernehmen und zum anderen ist es mir nicht zumutbar, eine derart abweichende Farbe zu akzeptieren.
Welche Rechte habe ich, muss ich den Farbwechsel beim Fahrradrahmen akzeptieren? Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?
Die Versicherung hat eingelenkt und den Zustand des Fahrrades als Totalschaden eingeordnet. Der Leasingvertrag wurde beendet.
5 Antworten
Bei neinem Jobrad-Leasing kannst Du nicht viel dagegen machen, weil das Bike ja formal der Leasinggesellschaft gehört.
In Heidenau (als Beispiel) gibt es jemand, der entlackt und beschichtet (Pulverbeschichtung) für max. 100€, Fahrradramen.
Allerdings, lohnt sich ein Neuaufbau überhaupt? Wenn der Rahmen so defekt ist, geht das ja meist bei den Laufrädern weiter, Lenker sollte man auch tauschen, wenn der mit belastet wurde, das Schaltwerk ist vielleicht verbogen, eventuell haben die Kugellager vom Motor über Pedale und Kurbel einen Treffer bekommen usw.
Das farblich neu Gestalten soll ja auch dem neuen Rahmen helfen, nicht dem Alten.
Du kannst höchstens nen Anwalt einschalten bei Versicherungen. Hoffe hast ne Rechtsschutz.
Ja, ich habe Rechtsschutz mit Eigenbeteiligung. Dachte nicht, dass ich solchen Problemen ausgesetzt werde.
Wenn es den Rahmen nicht in der Wunschfarbe gibt, dann bleibt ja nur warten oder lackieren. Sprich es stellt sich die Frage, was die Lackierung kostet. Den Wert würde ich der Versicherung mitteilen und um Bestätigung der Kostenübernahme bitten.
Rahmen kommt in dieser Farbe nicht mehr in den Handel. Lackieren werde ich mal vorschlagen, aber der Fahrradladen hatte schon abgewunken.
Wenn Du ein Ergebnis willst, dann musst Dich schon kümmern. Lackierer plus Transport. Aber vielleicht auch mal mit dem Hersteller sprechen, bei hochwertigen Rädern sind doch Sonderlacke keine Seltenheit. Wenn es anderen überlässt wird das nie was.
Fahrrad ist hochwertig. Schweizer Firma Flyer. Neupreis 4.800 EUR.
Soviel kann man auch schon für ein normales Rad bezahlen... Wie gesagt kümmern, Hersteller anschreiben etc.
Also wenn ich richtig rauslese hast du ein sogenanntes Jobrad? Richtig oder falsch.?
wenn es ein Jobrad ist ist es sogesagt ein Leasing Rad und du bist nur der Nutzer.
der Eigentümer (Jobrad ) ist demnach der Besitzer und kann entscheiden.
Rede demnach mit Jobrad.
Ich habe alle informiert. Jobrad, die Versicherung von Jobrad (Assona), die Versicherung des Unfallverursachers (HUK). Mir wurde gaesagt, die Assona kümmert sich und rechnet hinterher mit der HUK ab. Ich müsse nichts machen. Leider hat sich das völlig anders herausgestellt.
Dann gibt es ggf keine Rahmen mehr da das Rad ggf nicht mehr hergestellt wird oder ähnliches.
Ja, ist Jobrad. Aber ich habe das Fahrrad ja bewusst in Anthrazit ausgesucht und nicht in blau. Wenn Jobrad das entscheiden darf, bin ich dann an deren Entscheidung gebunden? Ich habe ja letztlich bewußt ein "anderes" Fahrrad geleast. Hätte ich in Blau nie genommen.
Deshalb schreibe Jobrad an da du denen den Schaden melden musst steht aber auch im Vertrag
Lt. Leasingvertrag hat mein Arbeitgeber das Fahrrad geleast und mir zur Nutzung überlassen. Wäre dann tatsächlich Jonrad der Entscheidungsträger?
Würde dann sagen dein Arbeitgeber müsste aber im Vertrag stehen wer leasingnehmer ist, aber im Vertrag steht auch wer bei Reparaturen entscheidet ist meistens der Leasinggeber.
also im Vertrag nachschauen
Der Rahmen kann nicht mehr repariert werden. dazu gibt es ein Gutachten. Deswegen ja auch das Problem.