Ist in der VOB Garagen-Beleuchtung beinhaltet oder nicht?
Ein neues Haus mit Carport, komplett fertig vom Bauträger gekauft, hat seit kurzem eine defekte Beleuchtung des Carports. Der Carport war Teil des ganzen Kaufvertrages. Seit dem Kauf (bzw. Hausübergabe) sind ein bisschen mehr als zwei Jahre vergangen.
Somit ist ja die zweijährige gesetzliche Gewährleistung abgelaufen.
Aber wie sieht es mit VOB usw. aus? Da sind es doch drei, vier Jahre?
1 Antwort
Verbrauchsmittel, wie Leuchtmittel, haben verkürzte Gewährleistubgszeiten.
Wenn es win VOB-Vertrag ist und der Fehler in der Installation liegt, läuft die Gewährleistung noch. Die VOB muss aber ausdrücklich vereinbart sein.
Danke für Deine Antwort. Es geht hier nicht um die Leuchtmittel. Alle Spots der Beleuchtung gehen von heute auf morgen nicht mehr.