Gewährleistung erloschen?
Hallo,
ich habe letztes Jahr am 06.03.24 einen Mobilfunkvetrag mit der Hardware ps5-slim abgeschlossen. Den Mobilfunvetrag habe ich damals innerhalb des Widerrufsrecht gekündigt. Die Konsole hingegen behalten und komplett ausgezahlt bzw bezahlt. (449,-)
Ist das richtig, das der Gewährleistungsanspruch der bezahlten Konsole erloschen ist, weil ich den Mobilfunkvetrag damals im Nachhinein wieder gekündigt habe? Ich habe die Ware doch trotzdem bezahlt.
2 Antworten
Nein, da du die Konsole ja bezahlt hast.
Allerdings gilt nur innerhalb der ersten 12 Monate der Grundsatz das automatisch von einem bei Auslieferung vorhandenem Defekt ausgegangen wird.
Nach den ersten 12 Monaten gilt das du ggf. beweisen musst das ein Defekt schon von Anfang an vorhanden war.
Gewährleistung gilt generell auch nur für Defekte die schon bei Auslieferung vorhanden waren.
Allerdings gibt es ggf. noch die Sony eigene Garantie die auch Defekte abdeckt die ggf. nachträglich entstanden sind (solange kein Eigenverschulden).
Um die Gewährleistung bzw. Garantie zu nutzen benötigst du einen Kaufbeleg (zur Not Lieferschein und Beleg der Zahlung)
Naja wie ich schon schrieb, Gewährleistung deckt nur Mägel ab die schon bei Übergabe der Ware bestanden und nach 12 Monaten musst du beweisen, das ein Mangel schon von Anfang an bestand.
Also bedeutet das wohl Defecto Pech gehabt, wenn der Verkäufer sich querstellt, denn beweisen lässt sich das kaum.
Naja ob ich Pech gehabt habe wird sich dann zeigen. Ein Austausch wurde mir zugesichert und dann plötzlich keinerlei Antworten mehr. Anwältin übernimmt den Fall. Da ist immer was rauszuholen.
Ich habe in der Vergangenheit durch meine Arbeit an der Hotline mitbekommen, das es viele gibt die es über den Verbraucherschutz oder Anwalt probieren. Jedoch muss dir im Klaren sein, du bezahlst den Anwalt und der wird zwar alles versuchen was geht, aber scheinbar bist du auf Kulanz des Herstellers oder Händlers angewiesen.
Ich hoffe für dich das du das alles schriftlich hast und damit belegen kannst, sonst zahlst du evtl. den Anwalt für nichts.
Ich will dir damit keine Angst machen, denn ich arbeite weder für Sony noch für irgend ein anderes Unternehmen im Kundensupport. Aber ich habe erlebt wie ein Kunde mal gegen meinen ex Arbeitgeber geklagt hat weil unser Produkt (was unbestritten defekt war) seinen Fernseher kaputt gemacht haben soll. Wir haben Ihm genau erklärt was die Ursache war (Hauselektrik), was er aber nicht wahrhaben wollte.
Es kam zum Urteilsspruch. Kunde durfte Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gutachterkosten alles bezahlen und blieb auf seinen Schaden sitzen (im oberen vierstelligen Bereich). Wir haben Ihm nur wie vorab angeboten das defekte Produkt ersetzt (Warenwert etwa 10,-€).
Natürlich habe ich alles schriftlich, sonst hätte ich keinerlei Chancen. Alles schwarz auf weiß. Wenn meine Anwältin sagen sollte, es lohnt nicht, dann werde ich es lassen, aber da man es mir zugesichert hat und das von 3 verschiedenen Mitarbeitern des Supports und sogar eine Zahlung in Höhe von 205 Euro für das defekte Gerät angeboten haben, werde ich es versuchen den Austausch zu bekommen. Immerhin habe ich das Gerät komplett bezahlt.
Ich hatte bereits mit sony telefoniert, leider knapp 1 monat über der Garantie. Sie teilten mir mit das ich Gebrauch von meinem Gewährleistungsanspruch machen könne beim Verkäufer.
Das hatte wir auch mal. Sony gibt nur ein Jahr Garantie und in Deutschland gibt 2 Jahre Garantie auf Elektrogeräte. Da wo die her hast, die müssen 2 Jahre Garantie geben.Bei uns war es Media Markt,die haben uns dann die ps4 auf Garantie repariert.
Falsch. In Deutschland ist GARANTIE nicht gesetzlich geregelt nur die Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, allerdings sind bei der Gewährleistung nur Mängel abgedeckt die von Anfang an bestanden.
Ich hatte bereits mit sony telefoniert, leider knapp 1 monat über der Garantie. Sie teilten mir mit das ich Gebrauch von meinem Gewährleistungsanspruch machen könne beim Verkäufer.