Snipes Gewährleistungsanspruch?

5 Antworten

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Grundsätzlich hast Du auch bei Kleidung eine gesetzliche Gewährleistung im Sinne der Sachmängelhaftung. Voraussetzung dafür ist aber, dass auch ein Sachmangel vorliegt.

So wie diese Schuhe aussehen, gehe ich persönlich nicht von einem Sachmangel aus, sondern von manglender Pflege und mangelndem pfleglichen Umgang mit den Schuhen.

Wenn ein Sachmangel vorliegt, dann ergeben sich Deine Rechte aus dem Gesetz. Primär steht da aber dem Hersteller die Nacherfüllung zu. Du kannst dabei zwar theoretisch die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, das sind aber nicht zwingend neue Schuhe.

Wenn Du dorthin gehst, werden sie Dir vielleicht die Sohle kleben, aber die anderen Beschädigungen fallen sicherlich nicht unter die Sachmängelhaftung.

Einen Beleg brauchst Du nicht, das ist richtig. Allerdings musst Du beweisen, dass Du die Schuhe dort zu dieser Zeit gekauft hast. Ein Zeuge könnte ausreichen, aber ein Beleg sorgt für weniger Diskussion

Die Schuhe sind keine 110 Euro wert, wenn sie schon nach 4 Monaten kaputt gehen. Ich würde versuchen, die zurück zu geben. Du hast eigentlich Anspruch auf Gewährleistung und ich glaube mittlerweile ist es auch so, das Dir der Verkäufer bis zu 12 Monate nachweisen muß, das das Produkt keine Fehler hat.

Ich würde aber auf jeden Fall darauf bestehen, das ein Produkt MINDESTENS 6 Monate halten sollte! Wenn die im Laden herumzicken sollten, würde ich es ruhig auch mal etwas lautstarker im Laden deutlich machen, das die Schuhe Mist sind!

Kaufe Dir nächstes mal bessere Schuhe und nicht so minderwertiges China Gedöns!

Deine 110 Euro landen oft nicht in der Produktqualität, sondern in den Kassen des Herstellers :)

Esskah  26.12.2021, 09:51

Mit Verlaub ist das Unsinn, den Du da schreibst.

1. Nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr und nicht nach 12

2. Es gibt Voaussetzungen für die Sachmängelhaftung. Ein schlampiger Umgang mit der Sache gehört nicht dazu

3. Wer laut ist, hat nicht zwingend Recht

4. China Kacke ist eine Mutmaßung von Dir und nicht alles aus China ist schlecht. Dafür wird dort zuviel produziert.

Das nächste Mal am besten mit mehr Sachverstand antworten.

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verreisterNutzer  26.12.2021, 09:53
@Esskah

Im neuen Jahr wird das Anders. Zumindest die 6 Monate verlängern sich dann auf 12. Bitte mit mehr Sachverstand antworten 🙂

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Esskah  26.12.2021, 09:55
@verreisterNutzer

Der Anspruch ist aber nicht im neuen Jahr entstanden. Bitte mehr Sachverstand.

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Esskah  26.12.2021, 09:58
@verreisterNutzer

Red dich nicht raus. Das ist hier nicht die Voraussetzung und das weisst du

Aber grundsätzlich Recht hast Du mit der Änderung ab 2022

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verreisterNutzer  26.12.2021, 10:02
@Esskah

Du kannst aber nach 4 Monaten Tragezeit schwerlich irgendwas nachweisen, denn ein Postbote nutzt Schuhe z.b. ganz anders ab, als z.b. ein Büroarbeiter. Also wie gesagt, aus meiner Sicht ist sowas aussichtslos. Das wäre, wie wenn man an gebrauchtem Klopapier Fertigungsmängel feststellen wollte.

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Esskah  26.12.2021, 14:25
@verreisterNutzer

Verständlich, aber man kann sehr wohl zwischen Gebrauchsspuren und Sachmängeln unterscheiden. Der Hersteller kann das noch besser als der Laie am Schadensbild erkennen. Wer etwas wie stark abnutzt ist hierbei primär unerheblich.

Klopapier ist ein schlechtes Beispiel, weil es ein Verbrauchsgegenstand ist. Beachte die Definition eines Sachmangels!!!

Darüber hinaus wäre die Nacherfüllung durch das Kleben der Sohle nach meinem Rechtsempfinden bereits erfüllt. Beachte hierzu die Ansprüche beider Seiten beim Sachmangel sowie die Folgen daraus.

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Das sind Air Jordan 1. Also ist hier Nike gefragt.

Da benötigst Du einen gültigen Kaufnachweis um die Schuhe zu reklamieren. Lies Dir einmal die entsprechenden Bedingungen von Nike durch.

https://www.nike.com/de/help/a/ruckgaberichtlinie-eu

Woher ich das weiß:Hobby – Begleite das Thema Sneaker/Schuhe seit über 12 Jahren bei GF
Esskah  26.12.2021, 09:47

Nein, hier ist nicht Nike sondern der Verkäufer gefragt. Der Gewährleistungsanspruch richtet sich an den Verkäufer. Bei Herstellergarantie liegst Du richtig, der sollte aber die gesetzliche Gewährleistung vorgezogen werden, weil sie meist mehr Rechte einräumt.

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joa das sollte unter die Gewährleistung fallen. Erstmal hat aber der Verkäufer das Recht die zu reparieren. Erst wenn er das nicht kann oder trotz Reparatur die wieder schnell kaputt gehen kannst du neue verlangen oder gar dein Geld zurück

Die hast Du nicht gerade pfleglich behandelt, dass die so aussehen.

ehwhjsjfjewja 
Fragesteller
 15.12.2021, 00:18

Habe sie nur getragen.

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