Denkt ihr er erlaubt das?
Hatte einen befristeten Vertrag bis zum 31.07.2025, der ist danach unbefristet.Hab meinen Vermieter bisher nur gefragt ob ich bei der Vermutung, dass es zu einem unbefristeten Vertrag mit 3 Monate Kündigungsrecht wechselt, richtig liege.Er bestätigte daraufhin, dass das so ist.Leider ist da aber meinerseits ein Problem:
Diesen Monat kann ich noch nicht ausziehen, dass wäre viel zu spontan innerhalb von einer Woche (Dortmund), von daher wollte ich die 3 Monate Kündigungsfrist ausnutzen.
Das jetzige Problem besteht darin, dass ich ab dem 10.10.25 Uni habe und es etwas praktischer wäre wenn ich dann schon am 31.9 die Wohnung kündigen könnte, sodass ich am 1.10 in der neuen Wohnung bin.Ansonsten könnte ich die jetzige Wohnung erst am 31.10 verlassen und trotzdem parallel in die neue einziehen.Ich bin mir nun unsicher was ich tun soll.
3 Antworten
Wenn Sie den Vertrag am 1.08. kündigen, endet dieser zum 31.10.
Der Vertrag endet nicht am 31.7., sondern läuft weiter. Aufgrund der gegebenen Informationen kann das kein befristeter Vertrag sein, sondern höchstens ein unbefristeter mit Kündigungsverzicht bis 31.07. Die Kündigung sollte aber erst am 1.08. an den Vermieter übergeben werden, dass sie nicht gegenstandslos ist, wenn sie noch in den Zeitraum des Kündigungsverzichts fällt.
Ich bin mir nun unsicher was ich tun soll.
Dich mit dem Vermieter einigen. Ohnehin stellt sich mir die Frage nach dem Sachgrund der Befristung und in Folge, ob die Befristung überhaupt wirksam ist.
Mit einer Kündigung kämst du frühstens zum 31.10.2025 aus dem Vertrag - es sei denn, du einigst dich mit deinem Vermieter auf einen Aufhebungsvertrag.
Fuer eine Kuendigung zum 30. September ist es bereits zu spaet. Die haette spaetestens am 3. Juli beim Vermieter zugehen muessen. Aktuell kannst du fruehestens zum 31. Oktober kuendigen.
Du kannst aber natuerlich versuchen, mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zum 30. September zu schliessen. Darauf muss der sich aber nicht einlassen.