Denkt ihr er erlaubt das?

3 Antworten

Wenn Sie den Vertrag am 1.08. kündigen, endet dieser zum 31.10.

Der Vertrag endet nicht am 31.7., sondern läuft weiter. Aufgrund der gegebenen Informationen kann das kein befristeter Vertrag sein, sondern höchstens ein unbefristeter mit Kündigungsverzicht bis 31.07. Die Kündigung sollte aber erst am 1.08. an den Vermieter übergeben werden, dass sie nicht gegenstandslos ist, wenn sie noch in den Zeitraum des Kündigungsverzichts fällt.

Ich bin mir nun unsicher was ich tun soll.

Dich mit dem Vermieter einigen. Ohnehin stellt sich mir die Frage nach dem Sachgrund der Befristung und in Folge, ob die Befristung überhaupt wirksam ist.

Mit einer Kündigung kämst du frühstens zum 31.10.2025 aus dem Vertrag - es sei denn, du einigst dich mit deinem Vermieter auf einen Aufhebungsvertrag.

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Fuer eine Kuendigung zum 30. September ist es bereits zu spaet. Die haette spaetestens am 3. Juli beim Vermieter zugehen muessen. Aktuell kannst du fruehestens zum 31. Oktober kuendigen.

Du kannst aber natuerlich versuchen, mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zum 30. September zu schliessen. Darauf muss der sich aber nicht einlassen.