Ummelden aber Vertrag beginnt erst voraussichtlich am 1.10.?
Hallo!
Ich wohne jetzt schon (seit 15.07.) in meiner neuen Wohnung und der offizielle Vertrag beginnt erst (!!Voraussichtlich!!steht so in der Wohngeberbestätigung )am 1.10. Ich habe einen Termin für eine ummeldung beim Rathaus am 25.08. Aber kann ich überhaupt eine ummeldung beantragen wenn der Vertrag erst ab Oktober gilt? Ich möchte nämlich keinesfalls für die alte Wohnung noch GEZ Gebühren zahlen. Ich bedanke mich für eure Antworten!
2 Antworten
Beide Dinge haben nichts miteinander zu tun, weshalb es beim Meldeamt absolut uninteressant ist zu wann du einen Mietvertrag geschlossen hast.
Bei der Anmeldung musst du eine so genannte Wonungsgeberbescheinigung vorlegen. In dieser bestätigt dein Vermieter dir deinen Einzug. Hier ist dann das EINZUGSDATUM anzugeben, und nicht das Datum an wann der Mietvertrag gilt.
Der 15.07.2020 muss dort also eingetragen werden.
Allerdings sind die meisten Vermieter damit nicht einverstanden, da dieses Datum für die Vermieter willkürlich ist. Das Datum des beginns des Mietvertrages ist hingegen ein greifbares auch für den Vermieter nachvollziehbares Datum. Viele Vermieter lassen sich aber auch darauf ein das Datum der Schlüsselübergabe als Einzugsdatum zu nehmen, da es darüber auch ein Protokoll gibt.
Ich will aber nochmals darauf hinweisen, dass rein rechtlich ausschließlich das Datum deines tatsächlichen Einzuges richtig wäre!
Sprich einfach mit deinem Vermieter und klär das. Ihr werdet ech da schon auf irgendwas einigen können.
Für die GEZ, jetzt Beitragsservice, ist allein das tatsächliche Wohnen in der Wohnung maßgeblich, d. h. du müsstest dich sofort beim Beitragsservice anmelden, wenn du bisher dort noch nicht angemeldet bist. Bist du bereits mit der alten Wohnung angemeldet, so solltest du dich ebenfalls sofort mit der Änderungsmeldung ummelden.