WG-Mietvertrag endete am 31.05. – Muss ich Juli-Miete zahlen wegen Keller bis 04.07?
**WG-Mietvertrag endete am 31.05. – Jetzt verlangt Vermieter Juli-Miete wegen Keller?**
Hallo, ich brauche euren Rat zu einem Mietproblem mit dem neuen Eigentümer unserer alten WG.
➡️ Er hat uns schriftlich bestätigt, dass das **Mietverhältnis am 31.05.2025 endet**. Wir waren noch **bis Ende Juni** in der Wohnung und haben den **Wohnungsschlüssel am 01.07.2025 abgegeben**. Im **Keller** hatte ich noch einige Uni-Sachen gelagert, die ich leider **erst am 04.07. abgeholt habe**. Der **Kellerschlüssel war noch bei mir**, aber sonst war alles leer.
Was noch! Wir haben die WG ganz geleert, obwohl die Sachen nicht zu uns gehören, sondern zu dem alten Eigentümer
Jetzt will der Vermieter:
- **Volle Miete für Juli 2025**, obwohl nur noch der Keller 3 Tage genutzt war
- Und er behält **die gesamte Kaution (2000 €)** ein – ohne Abrechnung
**Meine Fragen:**
- Darf er wegen 3 Tagen Kellernutzung überhaupt volle Miete für Juli verlangen?
- Darf er einfach die ganze Kaution behalten
6 Antworten
Darf er wegen 3 Tagen Kellernutzung überhaupt volle Miete für Juli verlangen?
Für den ganzen Juli nicht, sondern nur anteilig für die 3 Tage. Denn man spricht aufgund des beendeten Mietverhältnisses nicht von Miete, sondern von Nutzungsentschädigung.
Darf er einfach die ganze Kaution behalten
Zumindest vorläufig. Denn ein Vermieter darf sich eine angemessene Zeit lassen, um zu prüfen, was genau noch abzurechnen ist. Wie lang die Zeit genau ist, kann man nicht genau sagen, aber so 3-5 Monate kann völlig normal sein. Dann muss der Vermieter durchaus eine Abrechnung erstellen, in der er erklärt, wofür genau er etwas abzieht und wie viel. Andernfalls kann man nicht prüfen, ob das berechtigt ist. Außerdem steht vermutlich noch die Nebenkostenabrechnung aus.
Verwunderlich für mich, dass das die anderen Mitbewohner, also die Untermieter einfach so mitmachen. Diese könnten Probleme machen, denn deren Vertrag gilt trotz Beendigung des Hauptvertrags weiter.
Mir ist schon nicht klar, wer "wir" ist. Der Hauptmieter oder (einer) der Untermieter.
Was genau der Vermieter an Miete verlangen kann, kann man nicht seriös einschätzen - es scheint eine Reihe von Absprachen mit dem Vermieter gegeben zu haben und daraus kann sich unter Umständen ergeben, dass auch die Juli-Miete zu zahlen ist. Die Frage ist aber, von wem. Das muss man genau prüfen.
Die Kaution darf der Vermieter einbehalten solange noch Forderungen offen sind. Wenn die Wohnung mangelfrei übergeben wurde UND auch keine Nebenkostennachzahlung mehr zu erwarten ist, muss der Vermieter die Kaution auszahlen. Aber natürlich nur an den (Haupt-)Mieter. Die Untermieter haben ggf. an den Hauptmieter Kaution gezahlt und bekommen ihre Kaution nicht vom Vermieter sondern vom Hauptmieter zurück.
Bei allem was 300 € übersteigt, sollte man man einen Rechtsanwalt fragen. Tipp: Studenten sind oft noch über die Rechtsschutzversicherung ihrer Eltern mitversichert. Und wenn man Bafög bekommt, hat man in der Regel Anspruch auf Beratungshilfe.
Danke schön,
**Für die Antwort:** Wir – meine Mitbewohnerin und ich – hatten gute Absichten und wollten schnell ausziehen, da es einen neuen Eigentümer gibt.
Dieser Mietvertrag zwischen Vermieter und Hauptmieterin wurde offenbar nicht gekündigt sondern einvernehmlich aufgelöst. Die Untermietverträge wurden vermutlich ebenfalls aufgelöst, denn über eine Kündigung des Hauptmieters gegenüber den Untermietern steht hier nichts geschrieben. Selbst das ugeständnis des Vermieters die Wohnung weiterhin bis 31.7. zu nutzen, ist wohl bestandteil der Vertragsauflösung. Die Mietzahlung ist bis zur Rückgabe der gesamten Wohnnug vollumfänglich zu leisten. Ob die Miete bis zum 31.7. zu leisten ist, kann hier nicht festgestellt werden, weil dieser Bestandteil in der Auflösung wohl auch nicht explizit genannt wurde.
WG-Mietvertrag endete am 31.05. – Muss ich Juli-Miete zahlen wegen Keller bis 04.07?
Der Brief des Vermieters bestätigt die Kündigung und setzt den Untermietern eine Nachfrist zum endgültigen Räumen der Wohnung. So ist es richtig, wie es im BGB vorgesehen ist.
Wenn nach Ende des Mietvertrages die Wohnung noch nicht geräumt ist, wird bis zur endgültigen (vollständigen!) Schlüsselübergabe der vorherige Mietzins weiter fällig, ohne damit einen neuen Vertrag zu begründen. Da es noch keinen neuen Mieter gibt, ist der Vermieter sicher ganz froh über die Zeitüberschreitung, sichert sie ihm doch eine weitere Miete. ^^
Mir hätte der Konjunktiv in wichtigen Sätzen der Kündigungsbestätigung zu denken gegeben. Da hättest du die möglichen finanziellen Folgen, die sich aus dem Zeitplan ergeben, ableiten können.
Klar, dass auch der Kellerraum zum Mietvertrag gehört: erst, wenn du auch diesen letzten Schlüssel abgegeben hast, kann der Vertrag rechtlich als beendet gelten. Bis dahin wird die ganze Miete fällig - leider!
Dass in dem Brief nicht explizit auf diese Zahlungsverpflichtung eingegangen wurde, ist aus Sicht des Vermieters verständlich: schließlich profitiert er von einer weiteren Mietzahlung, denn er hat ja noch keinen neuen Mieter), aber ob er dies hätte müssen, da müsste man einen Anwalt für Mietrecht bzw. einen Mieterverein befragen; womöglich gibt es darüber Gerichtsurteile.
Dass dir als Untermieter, ab 1.6. jedoch als Hauptmieter die BGB-Regelung nicht geläufig ist, hat ihn nicht interessiert. Das hätte er aber nochmal genauer erläutern sollen - nach meinem Rechtsempfinden jedenfalls.
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Wir hatten mal einen Fall, wo es mit Studenten einen Haupt- und einen Untermietvertrag hätte geben sollen. Davon haben wir wegen der vielen Haken und Ösen und des absehbaren Schreib- und Formulieraufwandes aber zum Glück Abstand genommen.
Ja, sprich doch mal direkt mit dem Vermieter darüber ! Vielleicht verzichtet er ja auf den vollen Betrag und gibt sich mit den 3 Tagen zufrieden. Müsste er zwar nicht - ☆aber ich drücke dir die Daumen!☆
Der Vermieter hat "wunschgemäß" das Vertragsverhältnis zum 31.05.25 beendet bzw. bestätigt. (ggf. eine Auflösung)
Weitere Mietzahlungen sind deshalb auch, auch von ihm, nicht mehr zu erwarten.
Die Zusage in der Wohnung bis maximal 31.07.25 verbleiben zu können wird kostenfrei dargestellt. Aus reiner Menschlichkeit.
Im Nachgang eine Miete zu fordern scheint mir Unrecht.
Die Kaution darf nur für die gesetzl. vorgesehenen Verwendungen einbehalten werden. Die Rückzahlung ist gesetzlich geregelt.
Darf er einfach die ganze Kaution behalten
Das geht gar nicht.