Wie berechnet man die Kündigungsfrist Bei der Miete?

4 Antworten

Also so lange nichts von ' bis zum Quartalsende' oder so drin steht müsstest du so kündigen, dass die Kündigung vor dem 31.5. eingegangen und bestötigt ist.

Dann müsstest du am 01.9. Ausgezogen sein.

Die Kaution wird in vollem Umfang einbehalten bis du ausgezogen bist um entwaiige Schäden zu reparieren. Fu wirst also auf jeden Fall doppelt Miete zahlen müssen.

Du kannst die Wohnung nicht mehr zum 1. 6. kündigen, bei 3 Monaten Kündigungsfrist. Du kannst die Kündigung am 1. 6. abschicken (sie muss bis zum 3. Werktag beim Vermieter sein), dann gilt die Kündigung am 31. August.

Der Vermieter muss die Kaution nicht sofort zurückzahlen, daher kann st Du Dich nicht drauf verlassen, dass er die für die Miete anrechnen kann.

Wenn Du heute kündigst (mit der üblichen Frist von "drei Monaten zum Monatsende") ist Dein spätester Auszugstermin der 31.8.2024. Das ist auch der Tag, der in der Kündigung stehen sollte. Somit zahlst Du noch für Juni, Juli und August.

Man kann eine Wohnung nur zum Monatsende kündigen. Das wäre aktuell zum 31.08.2024.

Die Kaution darf nicht zum Abwohnen genutzt werden. Du musst für die letzten 3 Monate noch die volle Miete bezahlen.