Wie berechnet man die Kündigungsfrist Bei der Miete?
Hallo,
ich möchte meine jetzige Wohnung kündigen. Es besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
wenn ich die Wohnung zum 01.06. kündige, muss ich dann die Miete für den Juni, Juli und August noch zahlen? Oder nur den Juni und Juli, da ich zum 01.08 gekündigt habe.
01.06.
01.07.
01.08.
und wie wäre es wenn ich zum 31.05 kündige? Dann wäre es 31.05, 30.06 und 31.07 ?
außerdem wollte ich noch fragen ob er die restlichen 3 Monate mit der unserer Kaution zahlen könnte, da ich ab dem 01.07 umziehen möchte und mir keine 2 Mieten leisten kann bis die Frist um ist.
danke im Voraus!
4 Antworten
Also so lange nichts von ' bis zum Quartalsende' oder so drin steht müsstest du so kündigen, dass die Kündigung vor dem 31.5. eingegangen und bestötigt ist.
Dann müsstest du am 01.9. Ausgezogen sein.
Die Kaution wird in vollem Umfang einbehalten bis du ausgezogen bist um entwaiige Schäden zu reparieren. Fu wirst also auf jeden Fall doppelt Miete zahlen müssen.
Du kannst die Wohnung nicht mehr zum 1. 6. kündigen, bei 3 Monaten Kündigungsfrist. Du kannst die Kündigung am 1. 6. abschicken (sie muss bis zum 3. Werktag beim Vermieter sein), dann gilt die Kündigung am 31. August.
Der Vermieter muss die Kaution nicht sofort zurückzahlen, daher kann st Du Dich nicht drauf verlassen, dass er die für die Miete anrechnen kann.
Wenn Du heute kündigst (mit der üblichen Frist von "drei Monaten zum Monatsende") ist Dein spätester Auszugstermin der 31.8.2024. Das ist auch der Tag, der in der Kündigung stehen sollte. Somit zahlst Du noch für Juni, Juli und August.
Man kann eine Wohnung nur zum Monatsende kündigen. Das wäre aktuell zum 31.08.2024.
Die Kaution darf nicht zum Abwohnen genutzt werden. Du musst für die letzten 3 Monate noch die volle Miete bezahlen.