Wenn ich eine WG gründen will, bin ich dann Wohnungseigentümer UND Wohnungsgeber?

4 Antworten

Nein, Du bist nicht Eigentümer, sondern Besitzer.

Nein, Eigentümer bleibt der Eigentümer,

Du bist der Besitzer und Wohnungsgeber für die anderen Mitbewohner.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sie sind und bleiben bestenfalls Hauptmieter und sind gegenüber Untermietern zur Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung verpflichtet.

Eigentümer bist Du wenn Du die Wohnung kaufst.

Wenn Du jemand bei dir einziehen läßt bist Du Wohnungsgeber.

Ob Du Eigentümer oder nur Besitzer bist spielt keine Rolle.