Haftung bei Auszug?


20.07.2025, 12:46

Edit:Bzgl. der Umwandlung ist alles gut :)Meine Eltern haben schon einen Mietaufhebungsvertrag bekommen und auch ein Angebot als erste die Wohnung zu kaufen.Sie haben sich lieber für eine Abfindung entschieden und ziehen jetzt lieber in eine neue Wohnung.Danke trotzdem :)

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zum Pupsablüfter:

Da ist vielleicht das Nachlaufrelais defekt.

Aber das kann dir egal sein: FINGER WEG! Es ist nicht deine Aufgabe, das selber zu reparieren. Im Gegenteil: Der Vermieter ist für sichere und funktionierende Elektroinstallation verantwortlich. Selber machen ist sehr gefährlich und meistens im Mietvertrag verboten.

Das hat meine Eltern nicht gestört, und ich habe es leider nicht gemeldet.

Man muss für gewöhnlich entdeckte Mängel und Defekte dem Vermieter zügig melden.

Wenn deine Eltern das Problem zuvor nicht bemerkt haben und du es jetzt erst bemerkt hast, wäre doch jetzt genau der richtige Zeitpunkt, das zu melden. ;)

Die schwarzen Gummidichtungen zwischen Glas und Rahmen vom Fenster im Badezimmer sind teils porös und brüchig. Wir haben normal gelüftet und die Dichtungen kaum berührt. Gilt das als normale Abnutzung ohne Renovierungspflicht?

Das ist nun wirklich nicht dein Problem. Du hast da nämlich gar nichts zu fummeln. Der Vermieter muss sich darum kümmern.

Die Lüfterinstallation ist grober Laienpfusch mit teilweise ungeeignetem Material und das auch noch im Badezimmer direkt neben der Dusche. -.- Und warum überhaupt ein Lüfter, wo man auch einfach hätte ein Fenster mit Kippmechanismus einbauen können.... naja.... eigentlich nicht dein Bier.


B4MB00S 
Beitragsersteller
 20.07.2025, 01:12

Danke für die Infos! :)
Das ist auch die erste Wohnung für uns, wo es so einen Lüfter gibt, also war es für meinen Eltern nie wirklich ein Problem gewesen.
Ich selbst bin leider nur ein paar mal im Jahr bei meinen Eltern, wenn ich mal per Homeoffice bei denen bin und mir ist das leider auch leider immer entgangen zu melden.

Wir schicken die Kündigung für die Wohnung schon direkt am Montag und ich bin mir halt nur nicht sicher, ob das gut ist die Sache mit dem Lüfter direkt mit zu melden.
Da denke ich mir nur: "Wieso meldet Ihr das erst jetzt?"
Oder meinst du es wäre seperat besser?
Also Kündigung per Email und Brief schicken, aber am selben Tag vorher per Anruf mitteilen dass der Badlüfter nicht geht?

Bzgl. Nachlaufrelais meinst du wahrscheinlich die kleinere Box die im Box drinne hängt? :)
Ich werde meine Finger von sowas weglassen und eher ein Elektriker holen, aber aus Neugier will ichs nur wissen.

Franky12345678  20.07.2025, 01:17
@B4MB00S

Nun ist der Mangel bekannt - und sollte gemeldet werden, weil sogar nachweisbar (du hast ihn hier in Farbe dokumentiert^^).

Meine Meinung:

Wenn das Problem erst jetzt aufgefallen ist, ist es erst jetzt aufgefallen.

Man kann von euch Mietern nicht verlangen, dass ihr technische Mängel, die nicht sofort wahrnehmbar sind, sofort erkennt. Es ist ja scheinbar jahrelang auch ohne den Lüfter gegangen, ohne dass das Bad verschimmelt ist und wenn deine Eltern gar nicht wussten, dass da was falsch läuft, kann man denen das nicht anlasten.

B4MB00S 
Beitragsersteller
 20.07.2025, 01:34
@Franky12345678

Da hast du auch recht :D
Meinst du es wäre gut oder eher schlecht wenn ich auch erwähne, dass ich schon versucht habe den Lüfter mit einem gleichen Model auszutauschen?
Ich würde nämlich dann nachdem wir die Kündigung per Email eingereicht haben, sicherheitshalber danach bei der Hausverwaltung anrufen und nachfragen obs eingegangen ist und gleichzeitig dann auch das mit dem Lüfter erwähnen.

Franky12345678  20.07.2025, 01:48
@B4MB00S
Meinst du es wäre gut oder eher schlecht wenn ich auch erwähne, dass ich schon versucht habe den Lüfter mit einem gleichen Model auszutauschen?

Der Austauschversuch durchführen und hier präsentieren war in jedem Fall ein riesen Fehler, den du nicht mehr rückgängig machen kannst.

Was auf den Fotos zu sehen ist, ist übelster Laienmurks mit nicht funktionsfähigen Schutzleitern, gefährlich falsch installierter Abzweigdose etc. Dadurch, dass du rumgebastelt hast, kann es passieren, dass der Pfusch nun dir zugeschrieben wird, was brisant wird, sollte sich daraus ein Schaden entwickeln und es zu Ermittlungen kommen, wer da gemurkst hat. Du kannst nicht beweisen, dass der Pfusch schon so übernommen wurde.

Sollte irgendwo am Gebäude ein Schaden entstehen, der durch den defekten Lüfter oder dein Austauschversuch entstanden ist, kann es sein, dass du aufgrund dessen auch hierfür die Quittung bekommst.

Lasse die Finger von allem, was zur Wohnung gehört und überlasse Probleme dem Vermieter, indem du sie meldest.

B4MB00S 
Beitragsersteller
 20.07.2025, 02:18
@Franky12345678

Da hast du natürlich weiterhin recht. Ich hab am Kabelbox selbst aber nichts angefasst und nur den Deckel kurz aufgeklappt.
vielen Dank nochmal für die ganzen Info! :)

Die Umwandlung einer Mietwohnung in eine ETW ist für die Eigentümer gegenüber den Mietern mit einer Sperrfrist regional bis zu 10 Jahren verbunden. Die Wohnung müsste dem Mieter zum Kauf angeboten werden.

Eine Kündigung durch Mieter geht immer mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten einher.

Kündigungen per E-mail sind unwirksam, es wird die Schriftform verlangt. § 568 BGB

Wenn dennoch eine verkürzte Kündigung beabsichtigt wird, dann wäre es besser durch eine einvernehmliche Vertragsauflösung mit einer Abfindung für den Mieter zu machen.

Die Wohnung verfügt laut Bild nicht über Parkett sondern billiges Laminat.

Der Badlüfter hat wohl keinen Schalter? Das Bad besitzt kein Fenster? Der Mangel ist dennoch sofort zu melden. § 536c BGB


B4MB00S 
Beitragsersteller
 20.07.2025, 12:50

Danke für die Infos.
Ich hab mein Beitrag nochmal ergänzt.
Meine Eltern haben auch ein Angebot erhalten, aber haben sich lieber für eine Abfindung und einer kürzeren Kündigungsfrist von 2 Wochen entschieden.

Badlüfter hat keinen Schalter und das Badezimmer selbst hat einen großen Fenster und dadrüber liegt der Lüfter.

meine Eltern müssen demnächst umziehen, da das Mehrfamilienhaus, in dem sie wohnen, bis Ende Oktober in Eigentumswohnungen umgewandelt wird.

Nein, müssen sie nicht. Die geplante Umwandlung in Eigentumswohnungen ist kein berechtigter Kündigungsgrund für den Vermieter. Die Eltern können wohnen bleiben. Und somit erübrigen sich die Fragen.

Ein neuer Eigentümer könnte vielleicht wegen Eigenbedarf kündigen, aber erst dann, wenn er im Grundbuch steht, und aufgrund der Umwandlung hat er dann eine Sperrfrist von mindestens 3 Jahren. Es bleibt also noch viel Zeit.


B4MB00S 
Beitragsersteller
 20.07.2025, 12:52

Danke für die Antwort! :)
Ich hab die Anzeige nochmal ergänzt.
Ihnen wurde auch angeboten, die Wohnung als erste zu kaufen.
Haben sich aber lieber für eine Abfindung + kürzere Kündigungsfrist entschieden :)

Renick  20.07.2025, 12:56
@B4MB00S

Gut. Wenn es einen Aufhebungsvertrag gibt, dann steht die Beendigung des Mietverhältnisses fest. Es kann möglich sein, dass dieser Aufhebungsverrtrag für die Mieter nun weniger vorteilhaft ist als es andere Optionen gewesen wären. Aber darüber nachzudenken ist jetzt zu spät.

schelm1  20.07.2025, 10:53

Kündigungssperfrist und Vorkaufsrecht des Mieters geben da ganz schönen finanziellen Verhandlungsspielraum z.G. des Mieters!.

Renick  20.07.2025, 11:43
@schelm1

Inwiefern gibt das Vorkaufsrecht einen Verhandlungsspielraum?

schelm1  20.07.2025, 12:18
@Renick

Befristetes Verkaufshemmnis.

Der aktuelle Mieter muß über den Verkauf der Immobilie und den Inhalt des Kaufvertrags unterrichtet werden. Sobald der Mieter informiert ist, gilt für ihn oder sie die sogenannte Ausübungsfrist. Diese ist gesetzlich festgelegt und besagt, dass Mieter:innen mit Vorkaufsrecht innerhalb von zwei Monaten, nachdem sie über den Verkauf informiert wurden, von ihrem Recht Gebrauch machen dürfen. 

Renick  20.07.2025, 12:33
@schelm1

Das beantwortet nicht meine Frage, wodurch hier ein Verhandlungsspielraum entsteht.

schelm1  20.07.2025, 12:39
@Renick

Man kann sich eine schnellere Entscheidung zum Vorkaufrecht oder den Verzicht auf die 3-jährige oder auch je nach Dauer des Mitverhältnisses und der kommunalen Vorgaben, z.B. bis zu 8 Jahren, vergüten lassen.

Immerhin kann dies die freie Verkäuflickeit verbessern.

Die eigene berufliche Praxis zeigt dies.

Renick  20.07.2025, 12:52
@schelm1

Eine schnellere Entscheidung zum Vorkaufsrecht kann dem Mieter aber auch einen Nachteil bringen. Denn er geht dann von einem theoretischen Verkaufspreis aus, den der Vermieter vielleicht erhofft zu bekommen, für den sich aber kein Käufer finden lässt. Wartet der Mieter also ab, bis ein realer Käufer gefunden ist, hat er dann möglicherweise weniger zu zahlen als er vorher annahm.

schelm1  20.07.2025, 13:00
@Renick

Das liegt im Interesse des Verkäufes, schnell oder weniger schnell zu verkaufen.

Wird ein Mehfamilienhaus umgewidmet, kann eine angemessene Vergütung die Entmietung und damit bessere Verkäuflickeit schon befügeln, so meine persönliche über jahrzehnte gewonnene Erfahrung im Handel mit solchen Objekten.

Renick  20.07.2025, 13:20
@schelm1

Das verstehe ich vollkommen und es ist auch legitim, mit Mietern passende Lösungen zu finden. Ich bin auch Vermieter und würde in einer ähnlichen Situation auch solche Interessen haben. Doch in einem Forum wie hier sollte man, finde ich, beide Seiten beleuchten. Daher wollte ich darauf hingewiesen haben, dass ein Mieter über mehrere Aspekte nachdenken sollte, um das Angebot richtig zu bewerten.