Übertragung der Kaution auf Neuen Vermieter/Verwaltung?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Der Mieter stimmt zu die Kaution auf den Vermieter/Verwaltung zu übertragen

Das ist die gesetzliche Vorgabe, dass die Kaution auf den neuen Vermieter übergeht. Dazu muss man also nichts bestätigen.

Mit der Übertragung entlässt der Mieter die derzeitge Verwalung aus der Pflicht die Kaution zurück zu zahlen.

Das ist ein nachvollziehbares Interesse, dass der vorherige Eigentümer aus der Pflicht entlassen werden möchte. Doch mit der Bestätigung gelingt das nicht wirklich.Die einzig saubere Lösung ist, wenn der bisherige Vermieter die Kaution an den Mieter zurück gibt und dieser dann die Kaution dem neuen Eigentümer gibt.


ingrimmsche 
Beitragsersteller
 21.07.2025, 19:07

Tja dann gehe ich mal davon aus, dass die sich zum schein irgendwie verantwortungsbewusst geben wollen oder sie sind echt selber so unwissend, dass sie denken sie müssten sich rechtlich absichern. Mir geht es eigentlich hautsächlich darum ob das so eine Winkeladvokat Falle ist, bei der es dann später heißt: Ja tut uns leid Herr X sie haben das unterschrieben und haben somit ihr Recht auf Y aufgegeben. Naja oder so ähnlich :-/

DeernVomDienst  21.07.2025, 21:27
@ingrimmsche

Ich denke eher, der neue Vermieter möchte den Kautionen nicht hinterherlaufen müssen. Wohlmöglich wollen die *Alten* noch etwas von der Kaution einbehalten. Kannste auch haben. Falls noch Rückstände aus NK-ABr. vorhanden sind oder sowas...

Was ist daran nun unverständlich?

Im Internet steht das die Kaution normalerweise automatisch übertragen wird

Das ist falsch. Tatsächlich darf der abgebende Eigentümer die Kaution ohne Zustimmung gerade *nicht* an Dritte übertragen, weil zwischen dem neuen Eigentümer / Erwerber und dem Mieter hierzu kein Vertragsverhältnis existiert. Sie ist daher - wenn die Zuistimmung zur Übertragung verweigert oder nicht eingeholt wird - an den Mieter auszuzahlen, der sie dann neu an den Erwerber wieder zu übergeben hat auf ein neues Kautionskonto.

Können mir durch die Unterschrift Nachteile entstehn?

Nein.

Dann stimme dem NICHT zu. Sie können dich ja nicht dazu zwingen.

Dann sage, dass Du diese interne Übermittlung zwischen altem und neuem Vermieter nicht möchtet. Ohne Begründung. Du möchtest es eben nicht.

(weil es dir eben alles suspekt erscheint)

Du möchtest die von Dir gezahlte Kaution zzgl. der entstandenen Zinsen vom bisherigen Vermieter erstattet bekommen. Dafür gibt es extra Kautionskonten, die der Vermieter für deine Kaution anlegen muss.

Wenn Dir der neue Vermieter dann mit Anschrift und allem genannt wird, wirst du die Kaution nach Aufforderung dorthin überweisen.


FordPrefect  21.07.2025, 14:50
Du möchtest die von Dir gezahlte Kaution zzgl. der entstandenen Zinsen vom bisherigen Vermieter erstattet bekommen.

Bei den niedrigen Zinsen der letzten 18 Jahre ist die Verzinsung dieser Konten niedriger als deren Kosten, sodass die Summe nach X Jahren ohnehin geringer ausfällt als ausgehändigt.

DeernVomDienst  21.07.2025, 14:55
@FordPrefect

Das weiß ich selber, dass es kaum Zinsen gibt ...manchmal nur 1 oder 2 Cent. Aber sie gehören ja nun mal dazu 😄